Die Polizei Niedersachsen hat sich mit einer zweitägigen Kontrollaktion an einer landesweiten Schwerpunktkontrolle zur Bekämpfung von Alkohol- und Drogendelikten im Straßenverkehr beteiligt. Über 9 600 Fahrzeuge wurden in der Zeit von letztem Freitag 10:00 Uhr bis Samstag, 10:00 Uhr in Niedersachsen kontrolliert – dabei stellte die Polizei zahlreiche Verstöße fest.
Bei einer zeitgleichen Großkontrolle aller niedersächsischen Polizeidirektionen hatten 1 105 Kollegen in einer 24-stündigen Aktion über 9 600 Fahrzeuge kontrolliert. Die Beamten stellten bei 87 Fahrzeugführern Fahrten unter Alkohol- oder Drogenverdacht fest. Insgesamt 25 Fahrer mussten ihren Führerschein noch am jeweiligen Kontrollort abgeben. Insgesamt 1441 Atemalkoholtests wurden durchgeführt – dadurch mussten 51 Fahrer in der Folge eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Gegen 61 Verkehrsteilnehmer wurden Strafanzeigen, hauptsächlich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, gefertigt. Darüber hinaus ahndete die Polizei 817 Verkehrsordnungswidrigkeiten. Die häufigste Ursache für schwere Verkehrsunfälle ist neben überhöhter Geschwindigkeit der Einfluss von Alkohol und Drogen am Steuer. Der Konsum illegaler Drogen im Straßenverkehr hat in den letzten Jahren stark zugenommen, so dass auch die Polizei mit verstärkten Kontrollen reagierte. Diese führten dazu, dass im Jahr 2009 die landesweit festgestellten Verstöße im Gegensatz zum Jahr 2008 um fast 18 Prozent sanken. Auch die PD Hannover hat ihre Bemühungen zur Eindämmung dieser Problematik verstärkt und war an diesem Wochenende mit in die niedersachsenweiten Kontrollen eingebunden. In gesamten Bereich der Region Hannover wurden sowohl stationäre als auch mobile Kontrollen durchgeführt. 215 Polizeibeamte kontrollierten in dem angegebenen Zeitraum 2 138 Fahrzeuge. In 299 Fällen wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt. Bei diesen Kontrollen wurden 17 Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen festgestellt, zwölf Fahrer mussten sich einer Blutentnahme unterziehen. Ein Fahrzeugführer musste seinen Führerschein vor Ort abgeben. Die Kollegen fertigten 13 Strafanzeigen, davon allein sieben wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und vier wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Des Weiteren ahndeten sie insgesamt 301 Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Besonderheiten: Im Landkreis Gifhorn geriet ein 19-jähriger Fahranfänger in die Polizeikontrolle. Der junge Mann stand mit 1,74 Promille deutlich unter Alkoholeinfluss. Die Probezeit seiner Fahrerlaubnis war noch nicht beendet, so dass er seinen Führerschein erst nach erfolgreicher medizinisch psychologischer Untersuchung (MPU) zurück erhalten kann. Ebenfalls im Landkreis Gifhorn wurde ein 45-jähriger PKW-Fahrer gestoppt, der eine Konzentration von 2,77 Promille in der Atemluft hatte. Auch hier ist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine MPU erforderlich.