Verkehrsinformationen

Neuer Blitzer in der Friedrich-Ebert-Straße

Inbetriebnahme einer Überwachungsanlage für den Straßenverkehr

Die Landeshauptstadt Hannover wird am Donnerstag (20. Oktober) eine Überwachungsanlage für den Straßenverkehr in der Friedrich-Ebert-Straße in Betrieb nehmen und Geschwindigkeitsmessungen vornehmen. Verstöße gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h werden ab diesem Tag geahndet. Der Standort in der Friedrich-Ebert-Straße wurde im Sinne der Verkehrssicherheit gemeinsam mit der Polizeidirektion Hannover beschlossen. Die Gesamtkosten für die Beschaffung und Inbetriebnahme betragen rund 80.000 Euro.

Stationäre Anlage für Geschwindigkeitsmessungen soll Verkehrssicherheit erhöhen

Im Rahmen von mobilen Geschwindigkeitsmessungen wurden in dieser Straße deutliche Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h festgestellt. Außerdem ist es im Einmündungsbereich von der Ritter-Brüning-Straße und der Friedrich-Ebert-Straße (Kaisergabel) häufig zu Unfällen gekommen. Die Stadt hat daher gemeinsam mit der Polizeidirektion entschieden, an diesem Standort eine neue stationäre Anlage für Geschwindigkeitsmessungen einzurichten. Am Beispiel anderer Anlagen wie am Westschnellweg kann gesagt werden, dass Überwachungen dieser Art sich positiv auf die Unfallzahlen auswirken. Dort ist ein Rückgang zu verzeichnen.

Insgesamt fünf Anlagen dieser Art im Stadtgebiet

Die Stadt hat bereits fünf dieser Anlagen im Stadtgebiet in Betrieb genommen. Neben der Friedrich-Ebert-Straße stehen zwei in der Vahrenwalder Straße und jeweils eine am Westschnellweg und in der Straße Prüßentrifft. Der wesentliche Unterschied zu anderen Überwachungsanlagen liegt in der Messtechnik. Die Messungen basieren auf einer Laser-Laufzeitmessung (LIDAR). Somit sind im Gegensatz zu anderen Geräten keine Einbauten in die Fahrbahn erforderlich – wie beispiesweise Induktionsschleifen oder Piezosensoren. Dies hat insbensondere in mehrspurigen, viel befahrenen Straßen den Vorteil, dass erforderliche Reparaturen oder Wartungsarbeiten ohne Einschränkungen für den Straßenverkehr ausgeführt werden können.