Neues Merkblatt informiert in leichter Sprache über Sozialgesetze

Was ist Eingliederungs-Hilfe und wer kann diese bekommen?

Das Sozialdezernat und die Behindertenbeauftragte der Landeshauptstadt Hannover geben gemeinsam mit der Volkshochschule und dem Fachbereich Soziales ein Merkblatt für die Eingliederungshilfe in leicht verständlicher Sprache heraus.

Darin wird der wesentliche Inhalt der Sozialgesetzbücher Neun und Zwölf in einfachen Worten zusammengefasst und es wird erklärt, in welchen Fällen Eingliederungs-Hilfe in Anspruch genommen werden kann. Konkrete Beispiele machen deutlich, welche Hilfen Krankenkassen, die Agentur für Arbeit und der Fachbereich Soziales anbieten können.

Auch ein Bescheid und eine Zielvereinbarung zum persönlichen Budget wurden von einem  Übersetzungsbüro in leichter Sprache erstellt. AntragstellerInnen mit einer Behinderung können ihn dann auf Wunsch auch in dieser Version vom Fachbereich Soziales bekommen.

Sozialdezernent Thomas Walter erläutert das Anliegen der Stadt Hannover: "Wir sind eine der ersten Städte, die Merkblätter oder offizielle Briefe in leicht verständlicher Sprache herausgibt. Für die Stadt Hannover ist dies ein weiterer Schritt zur Barrierefreiheit für alle, wie sie die Erklärung von Barcelona – ’Die Stadt und die Behinderten’ – fordert."

Die Texte des Merkblattes sind so gestaltet, dass BürgerInnen, die Schwierigkeiten mit dem Lesen haben, den Inhalt besser verstehen können. Das Blatt ist zum Beispiel für Menschen mit geistiger oder Lernbehinderung geschrieben, für gehörlose Menschen, aber auch BürgerInnen mit Migrationshintergrund oder ältere Personen.

Andrea Hammann, Behindertenbeauftragte der Landeshauptstadt, unterstreicht: "Wer Gesetzestexte selbst lesen kann, ist besser in der Lage zu erkennen, welche konkreten Hilfen zu bekommen sind. Mit dem neuen Merkblatt möchten wir für den genannten Personenkreis Hürden im Umgang mit den Sozialgesetzbüchern Neun und Zwölf abbauen und auf die Rechte und Möglichkeiten aufmerksam machen."

Das Merkblatt Eingliederungs-Hilfe gibt es beim Fachbereich Soziales, Bereich Eingliederungshilfe, Telefon 168-44748, und bei der Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt Hannover, Telefon 168-46939.

PM: Presseserver Hannover

 

Kategorie: Politik
Quelle/Autor: admin