Niedersächsisches Feiertagsgesetz: Keine verstärkten Kontrollen in der Karwoche

Das Niedersächsische Feiertagsgesetz bestimmt, dass am Donnerstag der Karwoche ab fünf Uhr morgens bis einschließlich Sonnabend 24 Uhr öffentliche Tanzveranstaltungen verboten sind. Diese Informationen haben die hannoverschen Betreiber von Diskotheken und Tanzveranstaltungen wie in jedem Jahr rechtzeitig erhalten.

Der Fachbereich Recht und Ordnung hat, wie in jedem Jahr, zu den stillen Feiertagen Diskotheken und Gaststätten mit Tanzveranstaltungen kontrolliert. Die Gaststättenprüfer haben am Karfreitag von 20 Uhr bis Karsonnabend 2.45 Uhr insgesamt 18 Schankbetriebe kontrolliert. Acht Betriebe waren geschlossen, acht Betriebe hatten die Tanzflächen mit Tischen und Stühlen blockiert. Gegen zwei Betreiber werden Bußgeldverfahren eingeleitet. Darüber hinaus hat die Polizei einen Verstoß festgestellt. Der Bußgeldrahmen liegt zwischen fünf und 1000 Euro.

PM: Presseserver Hannover

 

Kategorie: Politik
Quelle/Autor: admin