Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat mit seinem Urteil am Donnerstag (12. Mai) die Berufung von zwei Klägern gegen die Fahrverbote in der hannoverschen Umweltzone verworfen und damit die Rechtmäßigkeit der hannoverschen Umweltzone bestätigt.
Oberbürgermeister Stephan Weil begrüßte das Urteil des OVG zur Umweltzone: "Das Gericht hat bestätigt, dass die Stadt den Luftreinhalte-Aktionsplan mit Umweltzone rechtmäßig aufgestellt hat und die Umweltzone zur Verringerung der Stickstoffdioxid-Belastung (NO2) beiträgt. Ich gehe davon aus, dass damit der Streit um die Umweltzone endgültig beigelegt ist."
Das Gericht bestätigte die Wirksamkeit der Umweltzone und stellte zugleich fest, dass sie nicht durch andere Maßnahmen ersetzbar ist, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil zur Luftreinhaltung ist. Die hannoversche Praxis ist aus Sicht des Senats des OVG zumutbar, da die Umweltzone stufenweise eingeführt wurde und es zudem ausreichend Ausnahmeregelungen gibt.
Die Stadt wird die im Januar 2011 mit dem Umweltministerium vereinbarten Maßnahmen vorantreiben, um die NO2-Belastung weiter zu reduzieren.
Verfahren:
Die Kläger hatten zunächst gegen die von der Stadt in der Umweltzone angeordneten Fahrverbote Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch wurde abgelehnt und Klage beim Verwaltungsgericht Hannover eingereicht. Gegen das ablehnende Urteil des hiesigen Verwaltungsgerichts vom 21. April 2009 haben die Kläger Berufung beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingelegt, die das OVG mit seinem heutigen Urteil zurückgewiesen hat. Die Revision wurde vom Gericht nicht zugelassen.
Umweltzone Hannover:
Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat im Juli 2007 einen Luftreinhalte-Aktionsplan mit Einrichtung einer Umweltzone zum 1. Januar 2008 beschlossen, nachdem das Land im Frühjahr 2007 die Zuständigkeit auf die Städte und Gemeinden in Niedersachsen übertragen hatte.
In die hannoversche Umweltzone durften grundsätzlich
- vom 1. Januar 2008 nur noch Kraftfahrzeuge mit roter, gelber oder grüner Plakette,
- vom 1. Januar 2009 nur noch Kraftfahrzeuge mit gelber oder grüner Plakette und
- vom 1. Januar 2010 nur noch Kraftfahrzeuge mit grüner Plakette einfahren.