Kalenderblatt

Rat regelt die Aufnahmebedingungen für das Beginenhaus

Der Rat der Stadt Hannover regelt am 18. Juli 1530 die Bedingungen für die Aufnahme in das Beginenhaus sowie seine innere Organisation. Die Höchstzahl der Insassen setzt er auf 20 fest. Das
Mindestalter für den Eintritt liegt bei 12 Jahren.

Das Beginenhaus in Hannover war eine seit dem 13. Jahrhundert in der Stadt heimische ordensähnliche Hausgemeinschaft von Beginen. Die frommen Frauen besaßen in Hannover ein ausgedehntes Grundstück innerhalb der Stadtbefestigung Hannovers entlang des Klostergangs an der Leine bis zu dem in ihrem Garten erbauten und nach ihnen benannten Beginenturm und weiter über die Pferdestraße entlang des Holzmarktes bis zur Schuhstraße.

Bildquellen:

  • Kalenderblatt: www.hannover-entdecken.de