Verfassungsbeschwerde gegen das Finanzausgleichsgesetz
Die Region Hannover hat vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg die angekündigte Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Klage richtet sich gegen den sogenannten Flächenfaktor für die Schülerbeförderung und die Kreisstraßen im Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetz (NFAG). „Die Region Hannover wird gegenüber großen, weniger dicht besiedelten Landkreisen benachteiligt“, sagt Regionspräsident Hauke Jagau. „Das ist unserer Ansicht nach nicht verfassungsgemäß.“
Seit 2007 richten sich die Schlüsselzuweisungen des Landes an die Landkreise und die Region Hannover nicht mehr in dem Maße nach den Einwohnerzahlen, wie das vorher der Fall war. 9,7 Prozent der Mittel werden anhand der Fläche im Verhältnis zur Gesamtfläche aller Landkreise vergeben – konkret für die Schülerbeförderung und die Kreisstraßen. Der Region Hannover entsteht dadurch ein jährlich wiederkehrender Einnahmeverlust von mehr als 30 Millionen Euro im Jahr. Nach altem Recht hätten der Region Hannover 17,2 Millionen Euro für die Schülerbeförderung und die Kreisstraßen erhalten. Tatsächlich fehlen nicht nur diese 17,2 Millionen Euro, sondern, sondern darüber hinaus 13,5 Millionen, die für andere Kreisaufgaben notwendig sind. Diese fehlenden 30 Millionen Euro tragen in erheblichem Maß zu der schwierigen Finanzsituation der Region Hannover bei.
Von der Neuverteilung profitieren Landkreise mit großer Fläche und geringer Bevölkerungszahl: Lüchow-Dannenberg etwa hat 2007 insgesamt 7,8 Millionen Euro für Kreisstraßen und Schülerbeförderung erhalten, obwohl das Rechnungsergebnis 2005 lediglich Aufwendungen in Höhe von 4,76 Millionen Euro aufweist. Ähnlich in Soltau-Fallingbostel: Dort musste der Landkreis 2005 insgesamt 6,55 Millionen Euro für Kreisstraßen und Schülerbeförderung aufwenden, er erhielt 2007 für dieses Aufgabe jedoch 9,26 Millionen Euro.
„Das Land hat die Annahme zugrunde gelegt, die Aufwendungen für die Schülerbeförderung und Kreisstraßen seien umso höher, je größer das Kreisgebiet im Verhältnis zur Einwohnerzahl ist“, erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Rosenzweig, Prozessbevollmächtigter der Region Hannover. „Doch die Fakten sprechen dagegen.“
Das zeigt zum Beispiel ein Vergleich mit dem Landkreis Emsland: Dort gibt es 15,3 Schüler pro Quadratkilometer, der Landkreis bezuschusste 2005 die Schülerbeförderung mit 8 Millionen Euro. In der Region Hannover kommen 51 Schüler auf einen Quadratkilometer, der Zuschussbedarf für den Schülertransport betrug 22 Millionen Euro im Jahr 2005.
Die Dichte der Kreisstraßen ist in der Region Hannover (ohne Stadt Hannover) und dem Landkreis Emsland fast identisch: 0,306 Kilometer Kreisstraße pro Quadratkilometer in der Region Hannover gegenüber 0,303 Kilometer Kreisstraße pro Quadratkilometer im Landkreis Emsland.
„Der Verteilungsmaßstab im Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetz darf nicht zur Folge haben, dass einem oder mehreren Empfängern für diesen Aufwand gar nichts mehr zugewandt wird, erst recht aber nicht, dass die Einbuße noch darüber hinausgeht“, fordert Rechtsanwalt Prof. Dr. Rosenzweig.
„Natürlich hat der Gesetzgeber einen Ermessensspielraum“, stellt Regionspräsident Jagau fest. „Aber in diesem Fall hat das Land die Konsequenzen der Gesetzesänderung bewusst nicht hinterfragt, weil klar war, dass das Ergebnis unbillig ist.“
PM: Region Hannover