Rote Kelle für Autobahnüberwachung

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Nichtigkeit der automatischen Erfassung von Kfz-Kennzeichen erklärt Silke Stokar, innenpolitische Sprecherinvon Bündnis 90/Die Grünen:
Langsam wird es peinlich für die Innenminister von Bund und Ländern. Erneut erklärt das Bundesverfassungsgericht zwei Polizeigesetze für verfassungswidrig und nichtig.

Datenschutz ist Grundrecht und diese Botschaft aus Karlsruhe sollte allmählich sogar in den Verfassungsreferaten der Innenministerien angekommen sein. Der flächendeckende und anlasslose Abgleich von Autokennzeichen ist mit dem informationellen Selbstbestimmungsrecht nicht vereinbar.

Wir begrüßen die klare Grenzziehung aus Karlsruhe. Der Abgleich von Autokennzeichen mit dem Fahndungsbestand muss unverzüglich erfolgen und darf nicht "ins Blaue hinein" vorgenommen werden, die Daten sind unverzüglich und "spurenlos" zu vernichten.

Das Urteil steht in einer langen Reihe von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, in der die Sorge um den Schutz der Grundrechte zum Ausdruck kommt. Die heutige Entscheidung knüpft unmittelbar an das Urteil zur Verfassungswidrigkeit der Online-Fahndung an, in der das Gericht aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ein neues IT-Grundrecht entwickelt hat.

Wir von Bündnis 90/Die Grünrn sehen uns erneut in unserer Forderung bestätigt: Datenschutz gehört als Grundrecht in die Verfassung. Wir werden dazu einen konkreten Vorschlag vorlegen.