Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen: Fahrradstaffel der Polizei Hannover ahndet zahlreiche Verstöße

Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen müssen beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit fahren. Bei einer Kontrolle der Vorschrift ahndete die Fahrradstaffel der Polizeidirektion Hannover am Freitag, 03.02.2023, mehr als zwei Dutzend Verstöße. Ein Fahrer wurde zudem vorläufig festgenommen.

Um die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen, müssen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit fahren. So sollen querende Verkehrsteilnehmende besser erkannt werden können. Gleich 25 Mal verstießen am Freitag Fahrer entsprechender Fahrzeuge gegen die Vorschrift, wie eine Kontrolle der Fahrradstaffel belegte.

Als Kontrollstelle wurde die Beneckealle/Ecke Industrieweg im hannoverschen Stadtteil Vinnhorst ausgewählt. Bei der mehrstündigen Kontrolle zählten die Polizeibeamten bis zum Freitagvormittag 25 Verstöße gegen die Vorschrift. Der schnellste Fahrer, ein 41 Jahre alter Hannoveraner, bog mit seinem MAN mit 39 Kilometern pro Stunde ab und verstieß damit deutlich gegen die Vorschrift.

Die Reaktionen der ertappten Fahrer auf die Kontrolle fielen unterschiedlich aus: Mehrere Personen sahen ihre Fehler ein und befürworteten die Aktion im Sinne der Verkehrssicherheit. Andere wiederum gaben unter anderem an, von der Vorschrift nichts gewusst zu haben. In jeden Fall müssen die Fahrer wegen des Verstoßes 70 Euro zahlen, zudem erhalten sie einen Punkt im Fahreignungsregister.

Die drastischsten Folgen hatte der Verkehrsverstoß für einen 45-jährigen Albaner, der in einem Lkw gestoppt wurde. Er wies sich gegenüber der Polizei mit einem gefälschten Führerschein aus und hielt sich mutmaßlich illegal in Deutschland auf. Der Mann wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Hannover noch an der Kontrollstelle vorläufig festgenommen. Ihn erwartet neben den Anzeigen wegen illegalen Aufenthaltes, verbotener Arbeitsaufnahme im Inland, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung auch die Vorführung vor einem Haftrichter. /

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  • Polizei Nachrichten: www.hannover-entdecken.de