Stadt legt neue Sondernutzungssatzung vor

Hannovers Plätze, Fußgängerzonen und Gehwege insbesondere in der Innenstadt sollen noch attraktiver und Hannovers Wirtschaft soll dadurch weiter gestärkt werden. Das ist Ziel einer vollständig überarbeiteten städtischen Sondernutzungssatzung, die Hannovers Wirtschaftsdezernent Hans Mönninghoff am Montag (11. Februar) zur Beratung und Beschlussfassung in die Ratsgremien eingebracht hat.

Ziel sei es, so Mönninghoff, die Vielzahl von Nutzungen im öffentlichen Raum, z.B. Straßengastronomien, Veranstaltungen und Werbeaktionen so zu gestalten, dass die Stadtqualität verbessert und Ärger z.B. unter benachbarten Gewerbebetrieben vermieden wird. Denn insbesondere die Innenstadt sei das ′Aushängeschild′ der Stadt, sie präge das Image bei EinwohnerInnen, Gästen und TouristInnen. Zeitgemäße einfache und eindeutige ′Spielregeln′ sollen den unterschiedlichen Ansprüchen zwischen ökonomischen und individuellen Nutzungen der öffentlichen Räume Rechnung tragen, so Mönninghoff.

Die neue Satzung ersetzt das aus dem Jahr 1974 stammende alte Regelwerk. Die wesentlichen Neuerungen:

  • Die Genehmigung insbesondere von Tischen und Stühlen, Werbeträgern und Warenbänken wird wegen ihrer zunehmenden Bedeutung neu geregelt, u.a. werden freizuhaltende Fußgänger-Durchgänge festgelegt und es werden klare Abstandswerte festgeschrieben, um Nachbarschaftskonflikte zu vermeiden.
  • Für die Gestaltung von Straßencafes und beispielsweise sonnenschirmüberdachten Stehtischen werden Qualitätskriterien wie dezente Materialien und vorgegebene einheitliche Farben festgelegt. Ziel ist zum Einen ein ansprechendes Erscheinungsbild zu erreichen, zum Anderen soll auch die Kreativität und das Engagement der Gewerbetreibenden berücksichtigt werden. Zurzeit vorhandene und diesen Kriterien nicht entsprechende Elemente haben Bestandsschutz bis Ende 2010.
  • Elemente wie Projektionen und Lauflichter die den Gesamteindruck einer Straße oder eines Platzes stören, werden ausgeschlossen, um ein gegenüber anderen "Marktteilnehmern" unmäßiges konkurrierendes Überbieten zu vermeiden.
  • Insbesondere in der Innenstadt soll das Erscheinungsbild durch eine Reduzierung privater werblicher Anlagen verbessert werden. Dreiecksständer (sog. "Kundenstopper"), private Fahrradständer mit Werbung u.ä. sollen nicht mehr die Gehwege verstellen. Sie werden nur noch in angemessenem Umfang und unmittelbar vor der jeweiligen Gebäudefront zugelassen. Ziel ist es, mehr Großzügigkeit, Funktionalität und  Barrierefreiheit zu schaffen.
  • Vor den Geschäften aufgestellte Warenbänke werden immer mehr als zusätzliche Verkaufsfläche genutzt. Eine Abstands- und Größenregelung soll hier in der Innenstadt zunehmenden "Wildwuchs" vermeiden.
  • Werbeaktionen sowie Werbeveranstaltungen
    wurden mit klaren Regelungen in die Satzung aufgenommen, um den öffentlichen Raum für seine eigentliche Nutzung zu schützen und gleichzeitig den Ansprüchen der Gewerbetreibenden gerecht zu werden.
  • Aufgrund der Zunahme der Bauchladenverkäufer hat sich die Stadt für ein grundsätzliches Verbot in der Innenstadt entschieden, wobei Ausnahmen, wie z.B. der herumwandernde Würstchenverkäufer, weiter möglich sind.

Der Satzungsentwurf wurde ausführlich mit den Vertretern der City-Gemeinschaft, des Einzelhandelsverbandes und des Hotel- und Gaststättenverbandes erörtert und fand im Wesentlichen deren Zustimmung – ja ein Teil der Neuregelungen wurde ausdrücklich auf Wunsch der Interessenverbände aufgenommen.

In vielen Details neu geregelt und übersichtlicher gemacht wurde auch die Sondernutzungsgebührensatzung. Das Stadtgebiet ist in zwei Tarifzonen eingeteilt und als wichtigste Neuerung gibt es zukünftig wahlweise auch eine Jahresgebühr – in der Vergangenheit wurden von vielen Nutzern mehrere Einzelanträge über das Kalenderjahr gestellt. Dieses hatte einen hohen Verwaltungsaufwand zur Folge. Mönninghoff betonte, dass die Verwaltung durch die neue Gebührenordnung gegenüber heute keine zusätzlichen Einnahmen für den städtischen Haushalt anstrebe, sondern nur gerechter vorgehen wolle. Für die Gebührenordnung hat ein Fachbüro, das die Stadt auch bei der Neufassung der Marktgebührensatzung beraten hat, die entsprechende gerichtsfeste kalkulatorische Grundlage geschaffen.

Mönninghoff erwartet eine ausführliche Diskussion der jetzt vorliegenden Entwürfe in den Ratsgremien, als erstes am 18.Februar im Bezirksrat Mitte und dann am 28. März im Wirtschaftsausschuss.

Die neue Sondernutzungssatzung soll sofort nach dem Ratsbeschluss, die dazugehörige Gebührensatzung erst am 1. Januar 2009 in Kraft treten.

PM: Presseserver Hannover

 

Kategorie: Politik
Quelle/Autor: admin