Politik

Stadt, VolkswagenStiftung und VGH erzielen Einigung zum Tagungszentrum Schloss Herrenhausen

Die Landeshauptstadt Hannover, die Schloss-Eignerin IVA KG (Tochter der VolkswagenStiftung) und die Eigentümerin der Schlossküche HVGG (Tochter der VGH Versicherungen) haben mit einer Reihe von Vereinbarungen Klarheit im Zusammenhang mit dem Betrieb des Tagungszentrums Schloss Herrenhausen geschaffen. Die verschiedenen mit der Stadt ausgehandelten Verträge werden nun den politischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt – zunächst dem Stadtbezirksrat Stöcken (29.1.2014), Fachausschüssen und abschließend dem Rat der Stadt.

Die Stadt, VolkswagenStiftung und VGH bekennen sich damit ausdrücklich zur besonderen Bedeutung der Herrenhäuser Gärten und des als Tagungszentrum wiedererrichteten Schlosses. Gemeinsames Ziel ist, den Standort Herrenhausen insgesamt national und international weiterzuentwickeln.

Mit den Vereinbarungen sind alle strittigen Fragen um Gastronomie und Catering am Standort Herrenhausen sowie um die Nutzung des Gartenhofes bei Schloss-Veranstaltungen gelöst. Die laufenden Rechtsstreitigkeiten zwischen HVGG und Stadt werden einvernehmlich beigelegt. Die Verträge mit einer Laufzeit bis zunächst Ende 2022 basieren auf den im Sommer vorgestellten Eckpunkten. In den vergangenen Monaten wurden hierzu nun die Verträge im Detail präzisiert, die im Wesentlichen folgende Punkte enthalten.

Gastronomie und Schloss-Catering

Die Aufgaben der in den Herrenhäuser Gärten ansässigen Schlossküche der HVGG und des Caterers des Tagungszentrums sind nun einvernehmlich klar voneinander getrennt. Die HVGG hatte unter Verweis auf ihr Erbbaurecht die Vergabe des Schloss-Catering an die Messe-Gastronomie zunächst nicht akzeptiert und vor diesem Hintergrund gegen die Stadt geklagt.

Für das Tagungszentrum Schloss Herrenhausen wird mit den Vereinbarungen nochmals die Regelung aus dem Erbbaurechtsvertrag zwischen Stadt und IVA KG bestätigt, dass das Schloss frei von Cateringrechten Dritter ist und somit das Catering bei Schloss-Veranstaltungen an kein bestimmtes Unternehmen vergeben werden muss. Der Schloss-Caterer ist ausschließlich für Veranstaltungen im Schloss zuständig und keine Konkurrenz zur öffentlichen Schlossküche.

Die Landeshauptstadt erweitert das Erbbaurecht der HVGG für die Schlossküche. Dies soll einen Anbau an das vorhandene Restaurantgebäude für einen zusätzlichen Gastronomieraum sowie sanitäre Anlagen ermöglichen. Die Anpassung des Erbbaurechtsvertrags, Planung und estaltung werden noch gesondert einvernehmlich geregelt. Außerdem kann die Schlossküche den Pavillon in ihrem Biergarten erneuern und etwas vergrößern.

Unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und des Denkmalschutzes plant die Landeshauptstadt im Arne-Jacobsen-Foyer Umbauten für ein Café, das die Schlossküche betreiben soll. 

Die Schlossküche dient ausschließlich zur öffentlichen gastronomischen Versorgung der BesucherInnen der "Herrenhäuser Gärten". Tagungen und ähnliche Veranstaltungen sind ausgeschlossen und sollen damit dem Tagungszentrum im Schloss vorbehalten bleiben.
Geschlossene Gesellschaften wie Familien- oder Weihnachtsfeiern sind in der Schlossküche weiterhin zulässig, sofern die öffentliche Gastronomie gesichert ist. Die Stadt leistet zudem jährlich eine Zahlung in Höhe von 18.000 Euro an die HVGG.

Gartenhof und Dachterrassen

Das Tagungszentrum im Schloss kann den als "Gartenhofterrasse" bezeichneten Teil des generell für die Öffentlichkeit zugänglichen Gartenhofs unentgeltlich als Veranstaltungsfläche exklusiv für ihre Veranstaltungen nutzen und insoweit sperren.

An 30 Tagen (inklusive Auf- und Abbauzeiten) im Jahr kann der Gartenhof als Veranstaltungsfläche exklusiv genutzt werden. Nicht möglich ist dies während der Internationalen Feuerwerkswettbewerbe in den Herrenhäuser Gärten.
Die IVA KG wird sich an den Gartenpflegekosten der Stadt beteiligen und zahlt einen jährlichen Zuschuss von 30.000 Euro.

Für Veranstaltungen im Schloss können die beiden Dachterrassen auf den Seitenflügeln ebenfalls jeweils 30 Tage im Jahr genutzt und für den öffentlichen Zugang gesperrt werden. Während der Feuerwerkswettbewerbe wird der Eintrittspreis gezahlt. Die Vertragsvereinbarungen sind wirksam mit der Unterzeichnung und enden am 31. Dezember 2022.

Statements:

Marlis Drevermann, Kulturdezernentin:
"Gemeinsam haben die Partner in Herrenhausen sinnvolle und konstruktive Lösungen gefunden. Nun werden wir gemeinsam die Marke Herrenhausen weiter entwickeln. Das Vereinbarungspaket trägt den Interessen der Partner vor Ort Rechnung. Jetzt geht es darum, den besucherfreundlichen Ausbau der Angebote in den Herrenhäuser Gärten voranzutreiben."

Dr. Wilhelm Krull, Generalsekretär der VolkswagenStiftung:
"Dass nach der grundsätzlichen Verständigung im Sommer nun eine Einigung hinsichtlich der konkreten Nutzungsfragen erreicht wurde, ist dem Engagement der Beteiligten für ein attraktives ‚Ensemble Herrenhausen‘ zu verdanken. Ich freue mich, dass dies im Interesse der Hannoveraner und ihrer Gäste gelungen ist."

Hermann Kasten, Vorsitzender des Vorstandes der VGH Versicherungen:
"Ich begrüße den Einigungsvertrag über die Gastronomie in den Herrenhäuser Gärten. Mit diesem Ergebnis können wir und unsere Tochter HVGG gut leben. Wir werden nach endgültiger Unterzeichnung des Vertrages die Klage gegen die Stadt zurückziehen und sind bereit, zunächst für zehn Jahre auf die Gastronomie im Schloss zu verzichten. Dafür erhält die Schlossküche pro Jahr 18.000 Euro. Wir werden die Gastronomie der Schlossküche ausbauen und unter anderem einen Anbau errichten, um die Wünsche der wachsenden Gästeschar in Herrenhausen noch besser bedienen zu können."

Pressemitteilung: Stadt Hannover