Allgemeines

Straßenreinigungsgebühren für das Gildekarree

Die 1. Kammer verhandelt am 05.06.2009 im Saal 3 ab 10:30 Uhr über 2 Klagen von Anliegern

Die Kläger wenden sich gegen die Höhe der Ihnen gegenüber festgesetzten Gebühren. Als Hinterlieger grenzen sie nur zu einem geringen Teil bzw. gar nicht an die Straße an, zu deren Reinigungsgebühren sie herangezogen werden. Die Kammer hat sich vorbehalten, nach Erörterung der Sache unmittelbar einen Ortstermin anzuschließen.

Bei der Kammer sind weitere Klagen zu dem Gegenstand anhängig. 

PM: Verwaltungsgericht Hannover