Angepasste Verkehrsführung in Burgdorfs Innenstadt ab 15. August 2024
Einbahnstraßenregelung in der Marktstraße wird aufgehoben. Seit April 2024 ist die Verkehrsführung in Teilen der Burgdorfer Innenstadt im Rahmen eines Verkehrsversuches verändert, um den für einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich (Tempo-20-Zone) erheblich zu hohen Verkehrsmengen zu begegnen. Nach einem entsprechenden politischen Votum des Burgdorfer Stadtrats hat die Region Hannover als zuständige Verkehrsbehörde in enger Abstimmung mit der Stadt Burgdorf entschieden, den laufenden Versuch nicht wie vorgesehen bis zum 30. September aufrechtzuerhalten. Um die weiterhin notwendige Reduzierung des Durchgangsverkehrs zu gewährleisten, haben beide Verwaltungen seitdem mit Hochdruck an einer Alternativlösung gearbeitet. Jetzt steht fest, wie es rund um die Markstraße weitergeht. Ab Donnerstag, 15. August, wird eine angepasste Verkehrsführung erprobt: Die Einbahnstraßenregelung in der Marktstraße wird aufgehoben. Fahrbahnverengungen, Parklets und Fahrradpiktogramme bleiben auf der Straße bestehen. Kostenloses Kurzzeitparken am Finanzamt sowie am Rathaus II bleibt ebenfalls möglich. Die Einbahnstraßenregelungen in Poststraße (ab Höhe der Schloßstraße mit Fahrtrichtung Marktstraße), der Luisenstraße (Richtung Spittaplatz) und in der Schloßstraße (Richtung Poststraße) werden beibehalten. Auch ein Regionsparklet in der Poststraße ist weiterhin vorgesehen. Zusätzlich zu den verkehrsrechtlichen Maßnahmen prüft die Stadt Burgdorf …