Qualifizierte Tagespflegepersonen, die in Stadt und Region Kinder betreuen, sollen rückwirkend ab dem 1. August 2009 ein höheres Entgelt erhalten. Die Elternbeiträge für Tagespflegeplätze werden nicht erhöht. Dieser gemeinsame Vorschlag von Stadt und Region Hannover liegt den städtischen Ratsgremien jetzt zum Beschluss vor, der Jugendhilfeausschuss hat in seiner letzten Sitzung bereits zugestimmt.
"Mit der Erhöhung verbessern wir die Konditionen für Tagespflegepersonen und bieten einen attraktiven Anreiz, sich nach einer Fortbildung für die Kinderbetreuung einzusetzen", unterstreicht Jugend- und Sozialdezernent Thomas Walter die Bedeutung der Erhöhung für den weiter wachsenden Bedarf an Tagespflegeplätzen.
"Dass die neue Regelung in Abstimmung mit allen Jugendämtern in der Region entstanden ist, zeigt wie wichtig uns allen die Qualität der Kinderbetreuung ist", freut sich Walter.
Die Neuregelung sieht vor, dass qualifizierte Tagespflegepersonen einen Stundensatz von 3,50 Euro für jedes betreute Kind erhalten, statt bisher 2,67 Euro. Nichtqualifizierte erhalten weiterhin nur knapp zwei Euro.
Die Qualifizierung besteht mindestens in der Teilnahme an einem 160 Stunden dauernden Kurs, frei wählbar bei verschiedenen Trägern der Erwachsenenbildung, dessen Kosten für die Pflegepersonen durch die Stadt bezuschusst werden.
Seit dem 1. Juni 2009 erhalten in Stadt und Region Hannover nur noch qualifizierte Personen eine fünfjährige Pflegeerlaubnis; für andere geeignete Personen gilt eine Befristung von zwei Jahren, mit der Auflage, in dieser Zeit die Qualifizierungsmaßnahme zu absolvieren.
Im laufenden Jahr werden in der Stadt Hannover rund 1.000 Kinder durch Tagespflegepersonen betreut, das sind etwa 200 Kinder mehr als 2008. 460 Tagespflegepersonen kümmern sich durchschnittlich um je zwei Kinder; mehr als 60 Prozent sind bereits qualifiziert.
Interessierte können sich donnerstags um 9 Uhr unverbindlich im FamilienServiceBüro, Kurt-Schumacher-Straße 22 – 24, über die Tätigkeit als Tagespflegepersonen informieren. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.