Politik

Testlauf für Aufhebung des Winterfahrverbots

Experten zählen Vögel am Steinhuder Meer

Das niedersächsische Umweltministerium hat im Februar 2008 in einem Erlass eine flexiblere Handhabung des so genannten Winterfahrverbots auf dem Steinhuder Meer und dem Dümmer möglich gemacht. Grundsätzlich ist ein Befahren dieser beiden Binnenseen  zwischen dem 1. November und dem 31. März tabu: Dort sollen Zugvögel ungestört rasten und überwintern können. Nun hat das Land Schwellenwerte für die Zahl rastender Vögel festgesetzt. Werden die Werte innerhalb der ersten Märzhälfte bei zwei aufeinander folgenden Zählungen bzw. nach dem 15. März bei einer Zählung unterschritten, dürfen Surfer und Segler für jeweils vier Tage aufs Wasser.

Seit der vergangenen Woche erfüllen Mitarbeiter der Ökologischen Schutzstation Steinhuder Meer (ÖSSM) sowie Naturschutzbeauftragte die Auflage des Landes und zählen Vögel. „Etwa alle fünf Tage werden die Wasservögel systematisch registriert“, berichtet Gerhard Meyer, Leiter des Fachbereichs Umwelt der Region Hannover. Keine ganz leichte Aufgabe, schließlich geht es um Hunderte von Tieren. Sieben wertgebende Arten wurden vom Land definiert. Wird die Zahl von 250 Gänsesägern, 200 Haubentauchern, 400 Kormoranen, 800 Krickenten, 120 Löffelenten, 4000 Pfeifenten oder 800 Tafelenten überschritten, gilt das Winterfahrverbot weiterhin.

„Bei der Zählung am 27. Februar wurden diese Werte bei den Arten Krickente mit 1350 und Gänsesäger mit 284 gezählten Vögeln deutlich überschritten“, berichtet Meyer. Bei Zählungen am 5. März wurde abermals der Schwellenwert für Gänsesäger überschritten: 326 Vögel dieser Art zählten die Fachleute. Angesichts der langen Kälteperiode nicht erstaunlich: „Wenn es lange kalt ist, gibt es eine Art Zugstau. Deshalb haben wir in der ersten Märzhälfte häufig noch hohe Vogelzahlen.“ Das hatte auch das Land zu der Auflage veranlasst, dass die Schwellenwerte in der ersten Märzhälfte an zwei aufeinander folgenden Zähltagen unterschritten sein müssten.

Surfer und Segler können nun auf den 16. März hoffen. Sollten bei Zählungen am 10. und am 15. März die Werte unterschritten werden, darf das Steinhuder Meer ab dem 16. März befahren werden. Im Internet auf www.hannover.de unter der Rubrik Bürgerservice & Politik wird die Region Hannover über eine mögliche Aufhebung des Winterfahrverbots auf dem Steinhuder Meer informieren. Auch auf den Internetseiten der Städte Neustadt und Wunstorf und des Naturparks Steinhuder Meer soll der aktuelle Status veröffentlicht werden. „Das Verfahren, das uns das Land auferlegt hat, ist schwierig umzusetzen“, sagt Umwelt-Fachbereichsleiter Gerhard Meyer. Anders als im Internet könne die Region als zuständige Behörde angesichts der strengen Regelung kaum rechtzeitig über den aktuellen Status informieren. Die Kosten für die Zählung der Vögel teilen sich die Region, das Land und die Städte Wunstorf und Neustadt.

Das Land lässt die Wasservögel seit vielen Jahren alle 14 Tage zählen. Eine Auswertung der Zahlen aus den Jahren 2000 und 2007 ergibt, dass in vier von acht Jahren das Winterfahrverbot nach den jetzigen Maßstäben hätte vorzeitig aufgehoben werden können – allerdings stets erst in der zweiten Märzhälfte. „Eine Freigabe Anfang März wäre in keinem der Jahre möglich gewesen, da die Schwellenwerte immer überschritten wurden“, berichtet Meyer. Während der Pilotphase muss die Region sowohl während der Sperrung des Meeres als auch im Fall einer Freigabe kontrollieren, ob Wassersportler auf dem Steinhuder Meer fahren. Auch die Entwicklung der Vogelzahlen ist zu dokumentieren und ans Land zu berichten. Das Steinhuder Meer ist EU-Vogelschutzgebiet.

www.region-hannover.de

PM: Region Hannover