Umweltzone Hannover: Schonfrist für Kraftfahrzeuge ohne Feinstaubplakette läuft ab

Die "Schonfrist" für KraftfahrerInnen, die die hannoversche Umweltzone ohne Feinstaubplakette oder Ausnahmegenehmigung im Fahrzeug befahren, läuft Ende April ab. Ab
1. Mai droht ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro und ein Punkt in Flensburg. KraftfahrerInnen, die noch keine Plakette haben, sollten möglichst umgehend eine Feinstaubplakette erwerben oder eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Im Rahmen ihrer allgemeinen Verkehrsüberwachung wird die Polizei nach Ende der "Schonfrist" gegen "Plakettensünder" Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen an den städtischen Fachbereich Recht und Ordnung weiter leiten.

Nach Erkenntnis der Polizei hatten anfangs rund zehn Prozent der plakettenpflichtigen Kraftfahrzeuge keine Feinstaubplakette. Die Zahl ist inzwischen deutlich geringer geworden. Die Stadt geht von einem unproblematischen Start nach Ende der Schonfrist aus.

Die Plakettenpflicht gilt, mit einigen Ausnahmen, für alle Personen- und Lastkraftwagen. Auch BesucherInnen, die unter anderem zu Veranstaltungen in die Umweltzone fahren wollen, sind nicht davon ausgenommen.

Nach der bundeseinheitlichen Kennzeichnungsverordnung sind generell vom Fahrverbot ausgenommen u. a. mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Motorräder/Trikes, Krankenwagen, Arztwagen mit Kennzeichnung "Arzt Notfalleinsatz", Krankenwagen, Fahrzeuge, in denen Behinderte mit den Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" fahren oder gefahren werden, Fahrzeuge mit Sonderrechten wie z. B. Polizei und Feuerwehr und historische Kraftfahrzeuge mit H-Zusatzkennzeichen bzw. 07-Kennzeichen.

In der hannoverschen Umweltzone sind darüber hinaus bis Ende 2009 generell vom Fahrverbot ausgenommen unter anderem Benzin-Kraftfahrzeuge mit geregeltem Katalysator, die keine grüne Plakette bekommen, Busse des ÖPNV und Reisebusse, Dieselfahrzeuge, soweit sie mit Rapsöl oder Biodiesel betrieben werden mit der Auflage, dass ein fahrzeugbezogener Nachweis des Herstellers oder einer Kfz-Werkstatt während der Fahrt mitzuführen ist, der bestätigt, dass das Fahrzeug mit Biodiesel oder Rapsöl betrieben werden kann sowie Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen und roten Dauerkennzeichen. Für alle Kraftfahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen gilt eine generelle Ausnahme bis Ende 2008.

Freie Fahrt in der hannoverschen Umweltzone haben in diesem Jahr Kraftfahrzeuge mit roter, gelber und grüner Feinstaubplakette nach der Bundeskennzeichnungsverordnung. Ab 2009 dürfen dann nur noch Kraftfahrzeuge mit gelber und grüner Plakette sowie ab Januar 2010 nur noch mit grüner Plakette einfahren.

Die Feinstaubplaketten gibt es bundesweit unter anderem bei den Kfz-Zulassungsbehörden, AU-berechtigten Werkstätten und bei allen Kfz-Prüforganisationen. Allein der städtische Fachbereich Recht und Ordnung hat bisher fast 55.000 Feinstaubplaketten ausgegeben. Darüber hinaus hat die Stadt auf Antrag bisher fast 3.300 Ausnahmegenehmigungen vom Fahrverbot an Privatpersonen und Gewerbebetriebe erteilt, lediglich ein Antrag ist abgelehnt worden.

Als Alternative zum Auto verfügt Hannover über ein hervorragendes öffentliches Nahverkehrsnetz, mit dem Gäste bequem "sauber" in die Umweltzone fahren können. Für die Autos stehen über 40 Park and Ride -Plätze in der Region Hannover – davon allein zehn im Stadtgebiet außerhalb der Umweltzone – zur Verfügung. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln gelangen dann BesucherInnen in die Innenstadt. Nähere Informationen zur Umweltzone gibt es im Internet unter www.hannover.de – Suchbegriff Umweltzone.

PM: Presseserver Hannover