Bereits ab Jahresanfang dürfen nur noch Kraftfahrzeuge mit gelber oder grüner Feinstaubplakette beziehungsweise einer Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone fahren. Ab Februar wird – neben der Polizei – jetzt auch der städtische Verkehrsaußendienst im ruhenden Verkehr die Einhaltung der Plakettenpflicht kontrollieren. Wer dann ohne Plakette oder Ausnahmegenehmigung angetroffen wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Für alle Fahrzeuge, die eine Einzelausnahmegenehmigung der Stadt besitzen, wurden in den vergangenen Wochen gelbe Berechtigungsnachweise verschickt. Diese müssen beim Parken in der Umweltzone gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt werden, damit ein Bußgeldverfahren gar nicht erst eingeleitet wird.
Für Fahrzeuge, die aufgrund einer allgemeinen Ausnahme in der Umweltzone gefahren werden dürfen, deren Ausnahmeberechtigung aber nicht offensichtlich, also von außen erkennbar ist, können Berechtigungsnachweise auf Antrag ausgestellt werden. Dies gilt insbesondere für Kraftfahrzeuge wie z.B. Benziner mit G-Kat, mit Biodiesel/Rapsöl betriebene Dieselfahrzeuge, Schaustellerfahrzeuge und Kfz zum Transport von Behinderten (Merkzeichen "aG", "H", "Bl"). Für letztere reicht auch der Behindertenparkausweis als Nachweis aus.
Die Berechtigungsnachweise gibt es in allen städtischen Bürgerämtern und beim Fachbereich Umwelt und Stadtgrün in der Prinzenstraße 4. Neben dem Kfz-Schein bzw. der Zulassungsbescheinigung I sind nur die Unterlagen erforderlich, die die Ausnahmeberechtigung belegen (z.B. Behindertenausweis, Werkstattbestätigung). Der Nachweis kann auch schriftlich beantragt werden bei der Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, Prinzenstraße 4, 30159 Hannover.
Die Ausgabe des Nachweises ist gebührenfrei. Weitere Auskünfte gibt es unter den Telefon-Nummern 168-40601 und 168-46926.
PM: Landeshauptstadt Hannover