Wegfall des GKV-Krankentagegelds erzeugt Handlungsbedarf bei Selbständigen

Die Gesundheitsreform führt auch in diesem Jahr wieder zu zahlreichen Neuregelungen für gesetzlich und privat Krankenversicherte. Das seit dem 1. Januar für Selbständige und Freiberufler weggefallene Krankentagegeld der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie die Einführung des Basistarifs in der privaten Krankenversicherung (PKV) bergen Risiken, aber auch Chancen. AWD bietet zu beiden Themen die passenden Beratungsleistungen an.

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen wird 2009 im Rahmen des GKV Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV WSG) weiter eingeschränkt. AWD sieht gerade für Selbständige und Freiberufler erhebliche Konsequenzen: Das für diese Gruppe zum 1. Januar weggefallene Krankentagegeld der GKV erzeuge gravierende wirtschaftliche Risiken. Um den Gefahren, die aus einer drohenden Versorgungslücke entstehen, wirksam zu begegnen, können Selbständige und Freiberufler laut AWD aus zwei Optionen wählen: Entweder sie beantragen den Krankentagegeldtarif bei einer privaten Krankenversicherung oder sie nutzen den Wahltarif der gesetzlichen Krankenversicherung. Aus Sicht von AWD ist der private Krankentagegeldtarif dem gesetzlichen grundsätzlich vorzuziehen, da er dem Versicherten auch langfristig handfeste Vorteile biete. So könne die Höhe des Krankentagegeldes frei gewählt werden, es bestehe keine zeitliche Leistungsbeschränkung und die Mindestversicherungsdauer betrage in der Regel nur ein Jahr. Viele private Krankenversicherungen bieten AWD zufolge zudem eine dynamische Anpassung des Krankentagegelds bei gleichzeitigem Verzicht auf die sonst obligatorischen Gesundheitsprüfungen an. Die Wahltarife der gesetzlichen Krankenversicherungen seien demgegenüber mit ihren begrenzten Tagessätzen, der eingeschränkten Leistungsdauer und der dreijährigen Bindungsfrist weniger vorteilhaft. Zudem weist AWD darauf hin, dass bei diesen das bisher geltende – und beim privaten Krankentagegeld weiterhin vorgesehene – Sonderkündigungsrecht nicht mehr gilt.

Eine weitere Neuregelung ist zum Jahresbeginn 2009 in Kraft getreten, die nach Ansicht von AWD für viele Versicherte von Interesse sein könnte: Private Krankenversicherungen sind seit dem 1. Januar verpflichtet, einen brancheneinheitlichen Basistarif anzubieten, der sich am Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert. Die Beiträge für diesen Basistarif sind nicht vom Einkommen, sondern wie bei privaten Krankenversicherungen von den versicherten Leistungsarten, Eintrittsalter und Geschlecht abhängig. AWD sieht einen wichtigen Unterschied zur privaten Krankenversicherung darin, dass beim Basistarif Vorerkrankungen unberücksichtigt bleiben und bei der Beitragserhebung keine individuellen Risikozuschläge erhoben werden. AWD empfiehlt den Basistarif deswegen ausdrücklich für Personen, die einen außerordentlich hohen Bedarf an Gesundheitsleistungen haben und für die GKV oder die Normaltarife der privaten Krankenversicherung nicht in Frage kommen. Aufgrund der relativ hohen monatlichen Beiträge, die bis zur Höchstgrenze von aktuell 569,63 Euro reichen können, rät AWD Personen mit durchschnittlichem Leistungsbedarf hingegen vom Basistarif ab.

PM: AWD Holding AG

Kategorie: Politik
Quelle/Autor: admin