Unter Naturschutz stehender Teil der Mergelgrube Germania I zerstört / BUND fordert Wiederherstellung und Bußgeld
Georg Wilhelm, Vorstandsmitglied vom „Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland“ (BUND), ist entsetzt: „Während ein benachbartes Unternehmen rechtswidrig Teile des Geschützten Landschaftsbestandteils in der Mergelgrube Germania I zuschüttet, fällt der Stadt lediglich ein, den zerstörten Teil aufzugeben und das Schutzgebiet zu verkleinern.“
Der Geschützte Landschaftsbestandteil „Südwestteil der Mergelgrube Germania I“ wurde 1987 unter Schutz gestellt. Seitdem bietet das Schutzgebiet einen wertvollen Lebens- und Rückzugsraum für bedrohte Tier- und Pflanzenarten und trägt zur Belebung des Ortsbildes sowie zur Verbesserung des Kleinklimas des von Industrie geprägten Bereichs bei.
Die erst jetzt bekannt wurde, sind in den vergangenen Jahren ein Teil des Schutzgebietes mit Baumaterial zugeschüttet und Abwasser eingeleitet worden. Der Schaden ist beträchtlich. Ein Viertel des Gebietes wurde komplett zerstört. Von den Abwassereinleitungen ist ein weiterer Teilbereich des Gebietes betroffen. Durch das Schmutzwasser wurden Pflanzen, Tiere und Boden in dem gesamten tiefer gelegenen Bereich mit Feinmaterial überschwemmt.
Damit wurde ganz klar gegen die Satzung des Schutzgebietes verstoßen. Dort heißt es, dass keine Aufschüttungen vorgenommen werden dürfen, Veränderungen der Bodengestalt verboten sind und Flüssigkeiten nicht eingeleitet sowie feste Stoffe nicht eingebracht werden dürfen. In Anbetracht des Ausmaßes der Zerstörung liegt damit ein gravierender Verstoß gegen geltendes Recht vor. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend der Satzung mit einer Geldbuße geahndet werden muss.
Umso verwunderlicher ist das Verhalten der Stadt. Statt das rechtswidrige Verhalten mit einem Bußgeld zu bestrafen und die Wiederherstellung zu fordern, ändert die Stadt die Abgrenzung des Schutzgebietes (derzeit laufendes Verfahren: Änderung der Satzung zum Schutz des Südwestteiles der Mergelgrube Germania I als geschützten Landschaftsbestandteil) und berichtigt den entsprechenden Flächennutzungs- (derzeit laufendes Verfahren: F-Plan Hannover, 216. Änderung – Gewerbegebiet Germania, Lohweg, Misburg-Süd) und Bebauungsplan (derzeit laufendes Verfahren: B-Plan Nr. 1604 – Germania Nordfeld, Misburg-Süd). Letztlich wird damit die Zerstörung legalisiert. Der Verursacher kommt wohl ohne Strafe davon. Stellt sich nur die Frage, was die Stadt unternimmt, wenn ein weiteres Teilstück des Geschützten Landschaftsbestandteils zugeschüttet beziehungsweise zerstört wird? Schaut die Stadt dann weiter zu und berichtigt im Nachhinein ihre Pläne?
PM: BUND Region Hannover