geschmacksmuster

seit der pfoten-affäre wissen wir ja (theoretisch) alle, dass hin und wieder ein blick auf die seite des dpma lohnt. so schaue ich ab und an dort vorbei, aber längst nicht für alle produkte aus meinem laden. bei einigen ist es irgendwie nicht vorstellbar, das sie geschützt sind (oder an will es nicht wahrhaben :-)).

ums kurz zu machen, wer von euch hätte gedacht, dass diese kleinen tierchen geschützt sind?

hühner 2

hühner 1

zum glück konnten sich produzentin und rechteinhaberin einigen, so dass die hühner weiterhin bei mir verkauft werden dürfen. ende gut, alles gut :-).

Bis bald Bianca

8 Kommentare

  1. Wie bitte? Solche habe ich auch schon genäht – wie kann man sowas schützen lassen, ich dachte diese Vögel sind in Patchworkerinnenkreisen schon seit Jahrzehnten Allgemeingut. Vielleicht sollte ich mal versuchen, ob meine Version schützenswert ist, meine haben nämlich Flügel! Aber ernsthaft, der Geschmacksmusterschutz gehört revidiert – das prior-art-Prinzip müsste auch dort gelten.
    viele Grüße, Lucy

  2. @lucy:
    ja, da ist einiges im argen, und es besteht dringend handlungsbedarf … aber ich habe so meine zweifel, dass unsere regierung das ähnlich sieht …

  3. Hmmm- das verstehe ich nicht ganz.
    Eine der Bedingungen für die Eintragung eines Geschmacksmusters ist der Aspekt Neuheit.
    Und das kann man von diesen Hühnchen, dich ich auch aus meiner Schulzeit kenne, nicht sagen.
    Wenn man nun eine Veröffentlichung mit einem solchen Ding drauf findet, die VOR der Erteilung des Musters erfolgt ist- dann ist das Recht hinfällig.
    Und dann gibt es ja auch noch das uneingetragene Geschmacksmuster, das Schnitterfinderinnen wie mich zumindest 3 Jahre vor Nachahmung schützt. Ohne das ich etwas unternehmen muss.
    Ach Bianca- ich bin das Thema so leid.
    Trotzdem ein schönes Wochenende!

  4. @griselda
    tja, das dachte ich auch immer … aber das amt scheint da anderer meinung gewesen zu sein …
    ja, wenigstens gibt es das ungeschützte geschmacksmuster … hat mich auch schon so einige nerven … wann macht man von seinem recht gebrauch? ab wann macht es sinn, sein recht durchzusetzen und wann reicht aussitzen einfach aus? … naja, fragen eben, die sich viele von uns schon gestellt haben …

  5. …oh ja, ich erinnere mich nach an den Tag !
    Die Inhaberin von dem Geschmacksmuster liess sich von mir bis ins kleinste Detail erklären, wie ich die Hühner anfertige, welche Maße ich verwende, welche Materialien ich nutze und wie ich den Schnabel anfertige. Auch etliche Zwischenfragen musste ich beantworten und am Ende sagte sie mir dann, dass ich die Hühner GENAUSO wie ich sie anfertige, weiterhin anfertigen und bianca diese im Laden verkaufen darf. Wie haben eine Genehmigung dafür bekommen – richtig Glück gehabt !
    ABER ich darf keinen „Deut“ Veränderung vornehmen, ansonsten …

    Schönes Wocnende wünscht Anette

  6. Gerade nachgelesen: Der Eintrag eines Geschmacksmusters setzt zwar die „Neuheit“ des Geschützten voraus, ob das wirklich so ist, wird bei der Eintragung aber nicht überprüft. Griselda hat also insofern recht – wenn man ein älteres Huhn oder eine ältere gedruckte Anleitung finden würde, wäre die Eintragung hinfällig, allerdings müsste man mit dem Rechteinhaber erst einen Prozess führen, um das feststellen zu lassen. Und wer würde das wohl auf sich nehmen.

    viele Grüße, Lucy

  7. Hab mich schon mal vorsorglich an der Uni eingeschrieben um doch noch Jura zu studieren. Anscheinend ist das die Grundvoraussetzung um selber genähte, gewerkelte oder was auch immer Handarbeiten zu verkaufen. Shop mach ich auch zu um die nächsten fünf Jahre die Artikel auf Herz und Nieren bezüglich Geschmacks- undwasweißichnichtallesSchutz zu prüfen. Hab schließlich Kinder zu versorgen und da kann ich es mir nicht leisten mit einem Bein im Knast zu stehen, nur weil ich meiner Leidenschaft fröne. TsTsTs … wo soll das alles noch hinführen frag ich mich da kopfschüttelnd!?

  8. ja, ich finde das mit dem schutz inzwischen auch erschreckend. es bleibt bei allem das ungute gefühl, etwas unerlaubtes zu tun … aber alles hat auch zwei seiten. einerseits möchte ich nicht, dass jemand meine sachen nachnäht, andererseits möchte ich nicht, dass dinge geschützt werden, die aus verschiedenen gründen nicht schützenswert sind – ist natürlich sehr subjektiv :-).

    nachdem ich anfang des jahres gemerkt habe, wie schnell mein design weg sein konnte, habe ich nun immerhin meinen namen schützen lassen … ich weiß von den ungeschützten geschmacksmustern in der mode … aber ich weiß auch, dass meine zeit begrenzt ist … und dass ich keine lust habe, die mit leuten zu verbringen, die es nicht wert sind … es ist schwierig, sich für den richtigen weg zu entscheiden … solange ich noch viel mehr taschen verkaufen könnte als ich habe, sehe ich meine persönliche situation entspannt … aber das kann sich ja auch ganz schnell ändern …

    zurück zum hühner-fall: auch wenn ich nicht verstehe, dass dem schutz des huhnes überhaupt stattgegeben wurde, bin ich doch froh, dass die rechteinhaberin nicht auf einen rechtsstreit oder das schnelle geld aus war, sondern dass es ein vernünftiges gespräch gab zwischen der rechteinhaberin und der produzentin der von mir verkauften hühner … das ist ja leider auch oft anders …

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