Politik

Wen mit Erst- bzw. Zweitstimme wählen?

Kleiner Leitfaden zum effektiven Einsatz der Erst- und Zweitstimme bei der Bundestagswahl von www.wahlrecht.de

Die Ausgangslage in Niedersachsen:

Niedersachsen zählt zu den Bundesländern, in denen es noch nie Überhangmandate gab. Dies liegt daran, dass sowohl CDU als auch SPD in Niedersachsen ausgeprägte Hochburgen haben. Allerdings sind die Hochburgen der SPD etwas gleichmäßiger verteilt, so dass die Sozialdemokraten – selbst bei einem gegenüber der CDU etwas schlechteren Erststimmenergebnis – darauf hoffen können, zwei Drittel der niedersächsischen Wahlkreise für sich zu entscheiden, auch wenn sie nach Zweitstimmen auf rund 30 Prozent abstürzt. So könnte die SPD bei der Bundestagswahl 2009 in Niedersachsen erstmals in die Nähe eines Überhangs kommen und mit viel Glück auch tatsächlich ein Überhangmandat erringen.

Im Wahlkreis 43 Hannover Stadt II zu dem auch Linden-Limmer gehört konnte die SPD bei der letzten Bundestagswahl mit 54,3% den Direktkandidaten stellen. Das sich dies ändert ist eher unwahrscheinlich, da die CDU als zweitstärkste Partei nur auch 30,3% kam.

Tipps:

Mit einer Erststimme für die SPD kann zu einem Überhangmandat für die Sozialdemokraten beigetragen werden. Wer dies verhindern will, sollte die Erststimme der CDU geben. Sollte tatsächlich eine Konstellation eintreten, in der ein SPD-Überhangmandat in greifbare Nähe rückt, werden insbesondere die folgenden Wahlkreise umkämpft sein:

  • 28 Oldenburg – Ammerland
  • 30 Cuxhaven – Stade II
  • 34 Diepholz – Nienburg I
  • 35 Osterholz – Verden
  • 38 Lüchow-Dannenberg – Lüneburg
  • 44 Hannover-Land I
  • 45 Celle – Uelzen
  • 52 Helmstedt – Wolfsburg
  • 53 Goslar – Northeim – Osterode
  • 54 Göttingen

Die Zweitstimme kann an die jeweils bevorzugte Partei gegeben werden. SPD-Anhänger können erwägen, ihre Zweitstimme dem gewünschten Koalitionspartner zu geben, da ein Überhangmandat für die SPD nicht gänzlich ausgeschlossen erscheint.

Mehr über die Regularien bei der Bundestagswahl erfahren sie unter www.wahlrecht.de.