Mobilität, Region

Klage gegen Ausbau der Ortsdurchfahrt K 119 in Kleinburgwedel

Landwirt rügt Beeinträchtigung seiner Betriebsabläufe

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts verhandelt am Mittwoch, den 01.03.2023 die Klage eines Landwirtes gegen den plangenehmigten Ausbau der Ortsdurchfahrt K 119 in Kleinburgwedel.

Es ist geplant, den Knotenpunkt K 118/K 119, der bisher als T-Kreuzung gestaltet ist, zu einem sog. „Mini-Kreisverkehrsplatz“ umzubauen, um die dort vom Kfz-Verkehr gefahrenen Geschwindigkeiten zu reduzieren. Die Mittelinsel des Kreisverkehrs soll für größere Fahrzeuge überfahrbar gestaltet werden.

Westlich des besagten Knotenpunktes unterquert die K 119 eine Bahnstrecke. Im Bereich der Unterführung beträgt die Durchfahrtsbreite der Fahrbahn derzeit 5,0 Meter; Begegnungsverkehr zwischen PKW ist möglich. Die Gehwege sind mit überfahrbaren Flachborden von der Fahrbahn abgetrennt, um einen Begegnungsverkehr auch größerer Fahrzeuge zu ermöglichen. Nach Auffassung der Beklagten entsteht ein Sicherheitsrisiko, wenn Begegnungsverkehr unter Beteiligung eines LKW über die Gehwege ausweicht. Daher ist geplant, den Radverkehr beidseitig auf die Gehwege, die jeweils eine Breite von 2,5 Metern erhalten sollen, zu führen. Die Fahrbahn soll eingeengt und einer einstreifigen Nutzung zugeführt werden, d. h. der Kfz-Verkehr in Richtung Ortsmitte soll – durch Verkehrszeichen angeordnet – wartepflichtig sein. Die unterschiedlichen Nutzungsbereiche würden mittels nicht überfahrbarer Hochbordanlagen baulich voneinander getrennt, so dass sich die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer erhöhe.

Der Kläger betreibt in Kleinburgwedel im Nebenerwerb einen landwirtschaftlichen Betrieb und wendet sich gegen diese Umbaumaßnahmen. Er verweist zur Begründung im Wesentlichen darauf, dass er sein an der Einmündung zum geplanten Kreisverkehr gelegenes Hofgrundstück mit mehrachsigen Gespannen mit einer Gesamtlänge von 18,75 Metern und einem Mähdrescher von 16 Metern Länge und 3 Metern Breite nicht mehr anfahren könne, wenn der Umbau wie geplant umgesetzt werde. Weiterhin verweist er darauf, dass die Unterführung die einzige Verbindung zwischen den landwirtschaftlichen Flächen westlich der Bahntrasse und den Betriebsstätten östlich von dieser darstelle. Die beabsichtigte einspurige Verkehrsführung sei aus Sicht der umliegenden landwirtschaftlichen Betriebe daher nicht akzeptabel.

Die mündliche Verhandlung findet am 01.03.2023 um 10 Uhr im Sitzungssaal 4 im Fachgerichtszentrum statt.

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