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Vier-Punkte-Plan gegen Lärm

Die Stadt Hannover hat ein Handlungskonzept vorgelegt, um Lärmbelastungen zu reduzieren. Im Mittelpunkt dieses sogenannten Lärmaktionsplans steht ein Vier-Punkte-Programm, das insbesondere Geschwindigkeitsreduzierungen, den Einbau Geräusch mindernder Fahrbahnbeläge sowie Lärm verringernde Straßenraumgestaltung vorsieht. Daneben verfolgt die Stadtverwaltung Maßnahmen, die bereits seit etlichen Jahren zur Lärmreduzierung realisiert werden. Mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans, der Ende August in die politische Beratung geht, setzt die Stadtverwaltung die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Umgebungslärm um.

Punkt eins des Programms sieht vor, im Rahmen eines Geschwindigkeitskonzepts das Limit auf einigen Hauptverkehrsstraßen nachts auf 40 Stundenkilometer herabzusetzen. Fast allein mit dieser Maßnahme sollen in einem ausgewählten Aktionsfeld ein Drittel der dort Betroffenen entlastet werden. Zweitens wird voraussichtlich noch in diesem Jahr auf der Hermann-Bahlsen-Allee mit der Erprobung von Fahrbahnbelägen begonnen, die die Schallemissionen vermindern. Dabei werden drei verschiedene Asphaltmischungen verwendet, um die optimale Mixtur zu finden, die künftig in lärmempfindlichen Bereichen eingesetzt werden kann.

Drittens will die Stadt prüfen, inwieweit Straßenräume verändert werden können, insbesondere um hohe Fahrgeschwindigkeiten zu vermeiden, den Verkehr zu verstetigen und somit das Lärmaufkommen zu senken. Vierter Punkt des Aktionsplans ist die Einbindung nichtstädtischer Baulastträger. So soll in Zusammenarbeit mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), die für Autobahnen und Bundesstraßen zuständig ist, geprüft werden, inwieweit der Bau von Lärmschutzwänden an West- und Südschnellweg sowie ein Tempolimit auf dem stadtnahen Abschnitt der A2 zu verwirklichen sind. Auch die Verbesserung der Lärmsituation bei Bus-, Stadtbahn und Bahnlinien im Stadtgebiet gehören zum Konzept.

Der Lärmaktionsplan orientiert sich an der Lärmkartierung, die die Stadtverwaltung im vergangenen Jahr vorgelegt hat. Diese zeigte, dass sich die Bereiche mit den höchsten Lärmbelastungen durch Straßenverkehr überwiegend entlang der innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen mit geschlossener Randbebauung und hohem Verkehrsaufkommen konzentrieren. Um Prioritäten zu bilden, wurden anhand der Höhe der Lärmbelastung und der Anzahl der betroffenen BewohnerInnen vier Belastungsstufen festgelegt. Der vorliegende Lärmaktionsplan wirkt auf die Verbesserung der Situation in den Belastungsstufen 1 und 2 ein, die sich durch hohe Wohndichte und einen nächtlichen Schalldruckpegel von mehr als 60 (Stufe 2) oder mehr als 65 (Stufe 1) Dezibel (dB(A)) auszeichnen. Zur Stufe 1 gehören die Podbielskistraße vom Lister Platz bis Spannhagenstraße, die Friedrich-Ebert-Straße und die Göttinger Straße, zur zweiten weite Teile der Königsworther Straße, Celler Straße, Voßstraße, Vahrenwalder Straße, Wedekindstraße, Ferdinand-Wallbrecht-Straße, Marienstraße und Nieschlagstraße/Brauhofstraße. Insbesondere das Tempo-40-Konzept in der Nacht soll dazu beitragen, dass in diesen Bereichen rund 1.400 von mehr als 4.200  Betroffenen entlastet werden.

Zu den Lärm mindernden Maßnahmen, die die Landeshauptstadt bereits seit Jahren unternimmt, gehören das Konzept der vorausschauenden Konfliktvermeidung in der Bauleitplanung, Tempo-30-Zonen in Wohngebieten und die Bestrebung, durch eine gute Einzelhandelsstruktur unnötigen Kraftfahrzeugverkehr zu vermeiden. Darüber hinaus trägt der 2007 vorgelegte Luftreinhalte-Aktionsplan der Stadt, der zum Beispiel die Verstetigung des Verkehrs durch Optimierung der Ampelanlagen vorsieht, ebenfalls zur Lärmreduktion bei. Auch wirken die Förderung des öffentlichen Nahverkehrs, des Radverkehrs und von Car-Sharing-Angeboten positiv.

Neben dem Straßenverkehr wurden im Rahmen der Lärmkartierung auch die Lärmpegel entlang der Stadtbahnstrecken und im Umfeld einzelner Gewerbeanlagen berücksichtigt. An den Gewerbeanlagen ergibt sich kein Handlungsbedarf für die Lärmaktionsplanung. Der Stadtbahnverkehr führt lediglich zu geringfügigen punktuellen Überschreitungen der Auslösewerte. Die Lärmkarten für den Eisenbahnverkehr, die durch das Eisenbahnbundesamt erstellt werden, sind für die Landeshauptstadt Hannover noch unvollständig.

Je nach Beratungsverlauf der Drucksache in den Stadtbezirken und Ratsgremien wird der Lärmaktionsplan Ende 2009 oder Anfang 2010 öffentlich ausgelegt. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen soll der Plan mit einem Vorschlag zum Beschluss erneut vorgelegt werden, bevor das Konzept umgesetzt wird.

Hintergrundinformation:

Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie (RL 2002/49/EG) über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 25. Juni 2002 wurden Vorschriften zur systematischen Erfassung von Lärmbelastungen (Lärmkartierung) und zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen erlassen. Die Bundesregierung hat mit der Änderung des Paragrafen 47 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Umgebungslärmrichtlinie am 24. Juni 2005 in nationales Recht umgesetzt. Mit der Zuständigkeitsverordnung der Niedersächsischen Landesregierung vom 23. März 2007 wurden die Zuständigkeiten auf Landesebene geregelt. Demnach müssen die Kommunen den Straßen- und Stadtbahnverkehrslärm und die Lärmbelastung durch Gewerbebetriebe kartieren sowie einen Lärmaktionsplan aufstellen.

Nach der Lärmkartierung 2008 erfolgt als zweiter Schritt die Aufstellung des Lärmaktionsplans unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Er ist alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.