Viele ältere Menschen haben den Wunsch, so lange wie möglich selbständig, bei Bedarf aber mit der notwendigen Unterstützung zu leben. Der Begriff "Betreutes Wohnen" ist aber nicht eindeutig definiert, so dass es schwierig ist, das passende Angebot mit gesicherter Qualität zu finden. Hilfestellung bietet die seit September 2006 vorhandene DIN 77800, die sich zum maßgeblichen Referenzdokument entwickelt.
Als eine der ersten Einrichtungen in Hannover hat die städtische Seniorenwohnanlage Luise-Blume-Stiftung erfolgreich nachgewiesen, dass sie die Anforderungen der Norm erfüllt. Heute (8. Juli) hat Dr. Lutz H. Michel, Gutachter der DIN CERTO Gesellschaft für Konformitätsbewertung mbH des TÜV Rheinland, das Zertifikat und die Plakette "Betreutes Wohnen DIN geprüft" an Bürgermeister Bernd Strauch und Jugend- und Sozialdezernent Thomas Walter für die Landeshauptstadt Hannover als Betreiberin der Seniorenwohnanlage übergeben.
"Gerade im Dienstleistungsbereich sind die Qualitätsunterschiede sehr groß – und von Laien und besonders älteren Menschen nicht leicht zu durchschauen. Und nicht immer kann man den Eigenauskünften der Anbieter einfach vertrauen. Wir freuen uns daher sehr über die Initiative des DIS Institutes, mit dem "DIN-geprüft" Zeichen einen verlässlichen Maßstab für "Betreutes Wohnen" und damit die Grundlage für das Vertrauen in die zertifizierten Einrichtungen zu schaffen", begrüßt Walter die Norm. An deren Erstellung waren Beratungs- und Betreuungseinrichtungen, öffentliche Stellen, Bauträger- und Projektentwicklungsgesellschaften, Verbraucherschutz, Verbände und Hochschulen beteiligt. Walter verweist darauf, dass das Zertifikat vier Jahre gültig ist und dann neu beantragt wird – und verspricht: "Die Bewohnerinnen und Bewohner der Luise-Blume-Stiftung und künftige Interessenten können sich also darauf verlassen, dass die Qualität und der Vorbildcharakter dieses Hauses auch künftig immer weiter entwickelt werden."
Für die Zertifizierung hat der Fachbereich Senioren als Träger der Einrichtung die baulichen Voraussetzungen, die Transparenz des Leistungsangebotes, die zu erbringenden Dienstleistungen (unterschieden nach Grundleistungen – allgemeine Betreuungsleistungen und Wahlleistungen – weitergehende Betreuungsleistungen), das Wohnangebot, die Vertragsgestaltung sowie die Qualität sichernden Maßnahmen an die DIN-Vorgaben angepasst und von den Gutachtern der DIN CERTO Gesellschaft Uwe Groß und Dr. Lutz H. Michel überprüfen lassen.
Die Wohnanlage der Luise-Blume-Stiftung wurde 1972 erbaut und verfügt über 66 Einzimmer- und sechs Zweizimmer-Appartements, eine großzügige Gartenanlage sowie vielfältig nutzbare Gemeinschaftsflächen (Saal, Pavillon, Sportraum, Fußpflege, Friseur). Das Konzept ist auf ein selbstbestimmtes Leben in Verbindung mit der Geborgenheit einer Gemeinschaft ausgerichtet. Darüber hinaus wird der Kontakt zwischen BewohnerInnen und SeniorInnen aus dem Stadtteil gefördert; zum Beispiel wird der Saal als Seniorenbegegnungsstätte des Kommunalen Seniorenservice Hannover (KSH) genutzt.
In den vergangenen fünf Jahren wurde das Gebäude an der Fassade, den Balkonen, Lüftungsanlagen, Fluren, der Möblierung der Gemeinschaftsräume sowie im Garten umfassend saniert.
Ein umfassendes Betreuungskonzept gewährleistet, dass sich die BewohnerInnen rundum gut versorgt fühlen.
Die Einrichtung ist nach Luise Blume benannt. Die letzte Erbin des Blumeschen Hofes in Klein-Buchholz hat ihr Grundstück am Laher Kirchweg sowie die Erträge aus Erbbaurechten an anderen Grundstücken in Klein-Buchholz 1966 der Stadt vermacht. Ihr Erbvertrag legt fest, dass das Grundstück mit einem Altwohnheim zu bebauen und die baren Mittel für dieses Heim zu verwenden sind. Luise Blume starb am 7. Februar 1970. Seit 1996 liegt ihr Grab auf dem Gelände der Luise-Blume-Stiftung.