Neue „Verordnung für die Schulorganisation“

Althusmann: „Zukunftsfeste Grundlagen für die Schullandschaft vor Ort"

Das Kultusministerium hat die neue „Verordnung für die Schulorganisation" zur Veröffentlichung freigegeben. Sie regelt beispielsweise die Größe von Schulen, Kriterien für die Standortwahl und die erforderliche sowie die höchstmögliche Zahl der Parallelklassen. „Mit der Verordnung schreiben wir bewährte Grundlagen zur Gestaltung der Schullandschaft vor Ort fort und passen sie zugleich an die veränderten Rahmenbedingungen an. Auch in Zeiten des Schülerrückgangs bieten wir den kommunalen Schulträgern damit eine verlässliche, zukunftsfeste Rechtsgrundlage", sagte Kultusminister Dr. Bernd Althusmann.

Die neue Verordnung sieht unter anderem vor, dass zur Stärkung des Schulangebots insbesondere im ländlichen Raum die Zusammenfassung von sehr kleinen Haupt- und Realschulen weiter erleichtert wird: Künftig genügt es, wenn es in jedem Schulzweig je Jahrgang eine Klasse gibt. Bei schulorganisatorischen Entscheidungen – beispielsweise bei Gesamtschulneugründungen – wird ein zehnjähriger Prognosezeitraum festgeschrieben. Vorschriften zur geplanten Oberschule erhält die Verordnung noch nicht – ein Gesetzentwurf zur Schulstruktur befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung. Weiter ist vorgesehen, dass die bereits angekündigte künftige Ausnahmeregelung bei den Genehmigungsvoraussetzungen für Integrierte Gesamtschulen im Zuge des laufenden Gesetzgebungsverfahrens in die Verordnung eingefügt werden soll.

Kategorie: Familien
Quelle/Autor: admin