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Region Hannover lehnt Bebauungsplan für die „Neue Mitte“ Garbsen ab

Bebauungsplan verletzt raumordnerisches Kongruenzgebot

Die Region Hannover hat heute ihre Stellungnahme zum Bebauungsplan „Sondergebiet Garbsen Mitte“ der Stadt Garbsen abgegeben. Darin kommt die Region zu dem Ergebnis, dass die mit dem Bebauungsplan verfolgte Ansiedlung eines Einkaufszentrums in der Neuen Mitte Garbsen in der geplanten Größenordnung von 19.600 Quadratmetern Verkaufsfläche mit voraussichtlich 74 bis 82 Millionen Euro Umsatz und einem Einzugsbereich von rund 228.000 Einwohnern das raumordnerische Kongruenzgebot verletzt.

Die Region Hannover sieht durch das geplante Einzelhandelsgroßprojekt ausgeglichene Versorgungsstrukturen und die Funktionsfähigkeit der benachbarten Zentralen Orte erheblich beeinträchtigt. Damit verstößt diese Planung gegen verbindliche Ziele des Regionalen Raumordnungsprogramms für die Region Hannover. Für die Stadt Garbsen bedeutet dies, dass sie den Bebauungsplan Nr. 1/30 G nicht in Kraft setzen darf.

Ein wichtiger Faktor bei der Ablehnung ist, dass in die Bewertung der Einzelhandelssituation in Garbsen auch die zweifelsfrei bestandsgeschützte Verkaufsfläche von 15.631 Quadratmeter des Planetencenters im Stadtteil „Auf der Horst“ einzurechnen war. Die Stadt Garbsen hat sich zwar bemüht, diese auf 12.000 Quadratmeter zu begrenzen, was jedoch angesichts des Bestandsschutzes und der anderslautenden Planungen der Eigentümer nicht mehr möglich ist.