Region

Stadt weist Entscheidung der Region zur Erstattung von Jugendhilfekosten zurück

Am Dienstag (16. November) hat die Regionsversammlung den Jugendhilfekostenausgleich für die Jahre 2009 und 2010 beschlossen. Damit wird festgelegt, in welcher Höhe die Städte und Gemeinden der Region, die ein eigenes Jugendamt unterhalten, ihre Kosten für Jugendhilfemaßnahmen wie Erziehungshilfen, Unterbringung von Kindern außerhalb der Familien und anderes erstattet bekommen.

Grundlage ist das Gesetz über die Region Hannover. Zu erstatten sind danach seitens der Region bis zu 80 Prozent der Personal- und Sachkosten für im Gesetz einzeln aufgezählte Aufgaben im Rahmen der Jugendhilfe.

Für die Landeshauptstadt Hannover ist dabei ein Erstattungsbetrag in Höhe von 54,4 Millionen Euro vorgesehen.

Diese Summe hält die Stadt sowohl wegen der genannten Höhe des Ausgleichsbetrages, als auch wegen der Art und Weise, wie die Region sie ermittelt hat, für nicht korrekt. Seit Gründung der Region im Jahr 2002 gibt es keine gemeinsam akzeptierte Basis und Methodik für den genannten, gesetzlich vorgeschriebenen Jugendhilfekostenausgleich.

So basiert die von der Region gewählte Berechnungsmethodik auf einem System regionsweiter Durchschnittspauschalen. Die Landeshauptstadt sieht sich dadurch strukturell benachteiligt, weil sie regelmäßig über dem Regionsdurchschnitt liegende soziale Belastungsfaktoren aufweist und zudem noch die Region bei Durchschnittsermittlung die jeweils höchsten und niedrigsten Werte außer Acht lässt – ganz unabhängig von der Häufigkeit ihres Auftretens.

Aktuell führte diese  – von der Stadt seit Jahren abgelehnte Methodik – zum Ergebnis einer Erstattungsleistung in Höhe von 49,1 Millionen Euro gegenüber einer Ist-Kostenbelastung der Stadt in Höhe von 59,2 Millionen Euro für 80 Prozent der gesetzlich genannten, ausgleichsfähigen Leistungen.

In langwierigen Verhandlungen hat die Region die Argumentation der Stadt zum Teil nachvollzogen, in dem sie sich bereit erklärt hat, "Sonderfaktoren" anzuerkennen, die insgesamt eine Aufstockung um 5,3 Millionen Euro vorsehen – 4,8 Millionen Euro hingegen bleiben weiter unberücksichtigt. Es verbleibt nach wie vor eine strukturelle Benachteiligung der Stadt, ein erhebliches Zurückbleiben hinter den Ist-Werten und das beständige Risiko einer unzureichenden Methodik.
Die Stadtverwaltung bedauert, dass sich kein einvernehmliches Ergebnis hat erreichen lassen. Eine rechtliche Überprüfung des nunmehr gefassten Beschlusses bietet andererseits die Möglichkeit, die streitige Methodik zur Ermittlung des Ausgleichsbetrages einer Klärung zuzuführen.