Kalenderblatt

Städtische Steinwegeordnung wird erlassen

Eine städtische Steinwegeordnung verpflichtet seit dem 13. August 1731 die Hausbesitzer zu Instandsetzung der Gassen. Widrigenfalls läßt ein „Gassenherr“ die Straße auf Kosten der Anlieger reparieren.

Diese Steinwegordnung war somit der Vorgänger der umstrittenen Straßenausbaubeiträge. Erst seit dem 1. Januar 2019 müssen Anwohner nicht mehr einen Teil der Sanierungskosten für die Zufahrten zu ihren Grundstücken bezahlen. Die Ratsmehrheit aus SPD, Grünen und FDP beschloß das in ihrem Paket für den Doppelhaushalt der Jahre 2019/20. Dies ist in Niedersachsen höchst unterschiedlich geregelt und führt immer wieder dazu das sich Bürgerinitiativen gegen diese Ungleichbehandlung gründen. Die Region Hannover hat die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung durch die Stadt Laatzen zu Recht beanstandet, wie das Nds. Oberverwaltungsgericht 2020 bestätigte. Eine einheitliche Regelung scheint es hier weiter nicht zu geben.

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  • Kalenderblatt: www.hannover-entdecken.de