Familien

Walter stellt Kooperation KSD mit Grundschulen vor

Die gesunde Entwicklung von Kindern, die Förderung ihrer Bildung und ihre Erziehung bestimmen heutzutage die Arbeit der städtischen Kinder- und Jugendhilfe ebenso wie die der Schulen.Es ist inzwischen Konsens, dass Bildung mehr ist als die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten. Sie umfasst gleichermaßen den Erwerb von Kompetenzen zur Lebensbewältigung und Persönlichkeitsbildung. Daraus ergibt sich einerseits, dass Bildungsprozesse nicht nur in der Schule, sondern auch in der außerschulischen Arbeit und Hilfe für Kinder- und Jugendliche stattfinden. Andererseits müssen sich Schulen zunehmend mit sozialpädagogischen Fragestellungen auseinandersetzen.

"Im Sinne der Kinder ist daher eine systemübergreifende Kooperation sinnvoll und notwendig", erläuterte Jugend- und Sozialdezernent Thomas Walter heute (19. Januar) und betonte: "Besonders benachteiligte Kinder in schwierigen Lebenslagen brauchen ein zuverlässiges System der Hilfe und Unterstützung. Stichworte wie Schulversäumnisse, Verhaltensauffälligkeiten, instabile familiäre Verhältnisse oder Gruppenkonflikte verdeutlichen, wie wichtig das frühzeitige Erkennen riskanter Entwicklungen ist. Mit der engen Zusammenarbeit zwischen den Grundschulen und dem Kommunalen Sozialdienst (KSD) kann Kindern und ihren Familien schon in einem frühen Stadium angemessene Hilfe und Unterstützung angeboten werden."

Die Zusammenarbeit von hannoverschen Grundschulen und dem KSD ist in einer vom Arbeitskreis der Schulleitungen der Grundschulen und dem KSD entwickelten Kooperationsvereinbarung geregelt. Geschlossen wird die Vereinbarung jeweils zwischen der interessierten Grundschule und der in ihrem Stadtbezirk zuständigen KSD-Dienststelle. Zurzeit sind es rund 95 Prozent aller Grundschulen in Hannover.

Die Vereinbarung beschreibt das Verfahren auf zwei Ebenen.

Einerseits benennen die Grundschulen und die zuständigen Dienststellen des KSD feste AnsprechpartnerInnen. Regelmäßige Treffen dieser Kontaktpersonen auf Stadtbezirksebene in Form von runden Tischen fördern den Austausch über gemeinsame Themen und Problemstellungen, über gemeinsame Projekte oder Arbeitsvorhaben.

Andererseits geht es um die Kooperation im  Einzelfall des betroffenen Kindes. Wird bei einer Schülerin oder einem Schüler Hilfs- und Unterstützungsbedarf festgestellt, wird in mehreren Schritten von Schule und KSD der Kontakt zu den Eltern gesucht und Unterstützung angeboten.

Wichtige Ergänzungen der Kooperationsvereinbarung sind diverse Arbeitsmaterialien. Besonders der sogenannten "Risikoeinschätzungsbogen", der Indikatoren für eine mögliche Kindeswohlgefährdung benennt, dient  LehrerInnen als Hilfestellung, um Anzeichen für eine riskante kindliche Situation wahrzunehmen und die eigene Beobachtung zu schärfen. Verbindliche Verfahren regeln die Kontaktaufnahme zum KSD und die weitere gemeinsame Zusammenarbeit im Einzelfall.

"Indem die beiden Institutionen partnerschaftlich zusammenarbeiten, können die Bedürfnisse der Kinder und ihrer Familien nach  Bildung, Betreuung und Erziehung besser erkannt werden. Damit leistet die Kooperation beider Systeme einen Beitrag, die Entwicklungschancen von Kindern nachhaltig zu verbessern", fasst der Jugenddezernent das Ziel der Kooperation zusammen.