Wirtschaft

Stadtwerke Hannover AG erstattet zu viel gezahlte Mehrwertsteuer für Wasser-Hausanschlüsse zurück

Der Bundesfinanzhof hatte im Oktober 2008 in mehreren Urteilen entschieden, dass das Legen eines Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent zu versteuern ist. Offen war bislang, wie sich die Finanzverwaltung zur Anwendung der Bundesfinanzhof-Entscheidung positioniert. Nunmehr hat das Bundesfinanzministerium eine Richtlinie zu dem Urteil veröffentlicht.

Die Stadtwerke Hannover AG wird diese Richtlinie zum 1. Juni 2009 umsetzen und eine Rückerstattung für in der Vergangenheit zuviel bezahlte Mehrwertsteuer vornehmen. Für die Wasserversorgungsunternehmen besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Rückerstattung der Differenz für die vergangenen Jahre. Die Stadtwerke Hannover AG hat diese Mehrwertsteuer bereits an die Finanzbehörde abgeführt und kann sich die Beträge, die sie den Kunden zurückzahlen, von der Finanzbehörde selbst zurückerstatten lassen.

Kunden können sich zu viel gezahlte Mehrwertsteuer für das Legen eines Wasser-Hausanschlusses bei der Stadtwerke Hannover AG rückwirkend ab August 2000 zurückerstatten lassen. „Wir reagieren damit auf die zahlreichen Kundenanfragen, die uns in den letzten Tagen erreicht haben“, erklärt Michael Feist, Vorstandsvorsitzender der Stadtwerk Hannover AG. „Die Stadtwerke Hannover AG führt diese Rückerstattung auf Kulanzbasis durch, ohne gesetzlich dazu verpflichtet zu sein.“

Die Stadtwerke Hannover AG bereitet zurzeit ein Antragsformular vor, das in Kürze auf den Internetseiten www.enercity-netz.de und www.enercity.de abrufbar ist und im KundenCenter im enercity expo Café ausliegt. Damit können Kunden bei der Stadtwerke Hannover AG eine Rückerstattung beantragen.

PM: Stadtwerke Hannover AG