Corona

3G am Arbeitsplatz – Alle Tests sind kostenlos

Für die Überprüfung 3G am Arbeitsplatz vor dem Betreten der Arbeitsstätte ist der jeweilige Arbeitgeber verantwortlich. Wie das konkret zu geschehen hat, ist nicht festgelegt, es muss nur ordentlich dokumentiert sein.

Für Geimpfte und Genesene reicht es aus, den Nachweis einmalig beim Arbeitgeber zu erbringen. Anders bei Ungeimpften, hier muss die Regelung täglich dokumentiert werden.

Dafür muss ein geeigneter Test vorgelegt werden, der nicht älter als 24 Stunden ist. Einige Arbeitgeber bieten selbst Tests an, die aber vom Arbeitgeber beaufsichtigt sein müssen. Alternativ kann jederzeit ein sogenannter Bürgertest in einem der vielen Testcenter gemacht werden. Diese Tests sind übrigens immer kostenfrei, auch wenn man dort täglich einen Test macht.

Mit der neuen Testverordnung haben die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland wieder Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest pro Woche.

siehe: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/corona-tests-faq-1872540

Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens ist die kostenlose Bürgertestung für asymptomatische Personen wieder eingeführt worden. Mit der Änderung der Coronavirus-Testverordnung vom Bundesministerium für Gesundheit (12.11.2021) haben jetzt alle Bürgerinnen und Bürger wieder Anspruch auf kostenlose Testung mittels PoC-Antigen-Test (Antigen-Schnelltest) bei Bedarf mindestens einmal pro Woche (§ 4a und § 5 TestV).

siehe: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/Testung/covid-19-testung-antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-198180.html

Der entscheidende Fakt ist dabei „mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest pro Woche“, was selbstverständlich bedeutet, das auch mehrere Tests pro Woche zulässig sind.
Es muss sich niemand Gedanken machen, dass die 3G Pflicht am Arbeitsplatz zu teuer sein könnte. Als weitere Voraussetzung gilt nur das bei den Bürgertestungen, die zu testende Person gegenüber dem Leistungserbringer zum Nachweis ihrer Identität einen amtlichen Lichtbildausweis – in der Regel Personalausweis oder Reisepass – vorlegen muss.

Also ist es zwar mühsam, die Testpflicht im Nahverkehr und am Arbeitsplatz zu erfüllen, aber die Kosten bleiben für den Einzelnen außen vor. Diese trägt die Allgemeinheit.

Die mit Abstand bessere Alternative ist aber mit Sicherheit impfen lassen.

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