Nach mehrmonatigen Beratungen auf Expertenebene zur Reduzierung der Stickoxid-Belastung in der Landeshauptstadt Hannover haben Niedersachsens Umweltminister Hans-Heinrich Sander und Oberbürgermeister Stephan Weil sich auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt. Die Bildung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe war von beiden Seiten im vorigen Februar beschlossen worden.
Dabei hat sich gezeigt, dass der Grenzwert bei Feinstaub seit 2006 nicht mehr überschritten wird und dieser nicht mehr zur Begründung der Umweltzone dient. Allerdings werden die von der EU vorgegebenen Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) weiterhin überschritten. Umweltministerium und Stadt sind sich einig, dass die Umweltzone unter diesen Bedingungen zunächst erhalten bleibt.
Gleichzeitig werden weitere Maßnahmen vorangetrieben, um die NO2-Belastung zu verringern und damit die Umweltzone entbehrlich zu machen. Dazu gehört u.a. die Überprüfung der Möglichkeiten einer "Grünen Welle" auf ausgewählten Strecken auch ohne ÖPNV-Vorrang. Die Stadt will außerdem den Ausbau des Radverkehrs in Hannover voranbringen und Maßnahmen treffen, welche die Einhaltung von Höchstgeschwindigkeiten gewährleisten.
Damit ist der bisherige Streit zwischen Land und Stadt über die Umweltzone beigelegt. Die Notwendigkeit der Umweltzone soll in Zukunft regelmäßig überprüft werden.
Ergebnisbericht Januar 2011 (pdf)
Da es aber auch jetzt schon ganze Stadtteile gibt, die überhaupt keinen Straßenzug mit NO2-Überschreitung aufweisen, könnte die Ausdehnung der Umweltzone aus Sicht des Landes bereits jetzt deutlich kleiner ausfallen. Aus Sicht der Landeshauptstadt ist eine solche Eingrenzung der Umweltzone nicht praktikabel und schafft für die Verkehrsteilnehmer zudem keine nennenswerten Vorteile.
Die Ergebnisse im Einzelnen:
- Nach den Beratungen auf Expertenebene ist zu erwarten, dass der Jahresgrenzwert für die NO2-Belastung (40 μg/m³, Mikrogramm pro Kubikmeter) auch in den nächsten Jahren in mehreren Bereichen im Stadtgebiet von Hannover überschritten wird.
- Einigkeit besteht darin, dass die Umweltzone grundsätzlich zur Minderung von Stickoxiden beiträgt – wenn auch weniger als erwartet. Sie ist damit als eine geeignete Maßnahme anzusehen, um die Belastung an besonders betroffenen Stellen zu senken. Zugleich erwarten die Experten der gemeinsamen Arbeitsgruppe, dass die Umweltzone mit einer weiteren Modernisierung der Fahrzeuge zu gegebener Zeit entbehrlich wird.
- Die Pläne der Landeshauptstadt zur Steigerung des Radverkehrs werden ebenfalls als Beitrag zur Verringerung der Stickoxid-Belastung gewertet.
- Um zu gewährleisten, dass es bei Lkw-Nachrüstungen mit Partikelfiltern nicht zu einer zusätzlichen Erhöhung der Stickstoffdioxidbelastung kommt, wird ein weiterer Ausnahmetatbestand geschaffen. Eine Ausnahme wird erteilt, wenn im Einzelfall bei schweren Nutzfahrzeugen eine Nachrüstung mit einem Partikelfilter nicht gleichzeitig zu einer Reduzierung des Stickstoffdioxidausstoßes um mindestens 10 Prozent führt.
- Darüber hinaus werden von der Landeshauptstadt einzelne verkehrsreiche Straßenabschnitte daraufhin überprüft, ob ein besserer Verkehrsfluss durch entsprechende Ampelschaltungen ohne absoluten ÖPNV-Vorrang zur Schadstoffminderung beitragen kann. Dabei sind auch mögliche negative Auswirkungen zu berücksichtigen, wie etwa eine Zunahme und Verlagerung des Autoverkehrs auf diese Straßen und die damit verbundenen Einschränkungen für den Verkehr aus Seitenstraßen. Unter Beachtung aller Faktoren wird geprüft, wie ein besserer Individual-Verkehrsfluss die Luftqualität tatsächlich beeinflusst. Der Vorrang für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Hannover wird grundsätzlich nicht in Frage gestellt.
- Einvernehmen besteht auch darin, dass die Beachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge ebenfalls zu einer Minderung der NO2-Belastung führt.
- Da abzusehen ist, dass der Jahresmittelgrenzwert für NO2 von 40 μg/m³ an einigen Belastungsschwerpunkten in Hannover in den nächsten Jahren trotz aller Anstrengungen nicht einzuhalten sein wird, muss die Landeshauptstadt bis zum 30.05.2011 über das Niedersächsische Umweltministerium sowie das Bundesumweltministerium bei der EU eine Fristverlängerung bis 2015 beantragen. Dafür wird die Landeshauptstadt einen entsprechend aktualisierten Luftreinhalteplan vorlegen.
- Die Prüfung der Möglichkeiten eines besseren Verkehrsflusses auf ausgewählten Straßen erfolgt bereits in diesem Jahr. 2012 sollen die bis dahin vorliegenden Prüfergebnisse ebenso wie alle anderen Handlungsansätze einschließlich der Umweltzone erneut bewertet werden.