Wie soll es weitergehen. Werde jetzt für immer oder immer und immer wieder die sogenannten Tanzlustbarkeiten verboten? Auch dieses Mal sind wieder die Clubs und Discotheken die Leidtragenden in allen Beschlüssen. Dass es nicht an diesen Orten liegen kann, wenn die Infektionszahlen in die Höhe schießen, müsste doch jetzt eigentlich klar sein, denn seit Weihnachten sind sie komplett geschlossen.
Jetzt heißt es vom Land Niedersachsen auf Basis der Vereinbarung von Bund und Ländern es gibt auch für Clubs und Discotheken Lockerungen. Ab 4. März dürfen sie mit 2G+ wieder öffnen, nur wird wohl kaum jemand kommen. Denn oh Wunder, es wurde wieder eine Maskenpflicht außer im Sitzen festgelegt und das man halte sich fest auch draußen. Die meisten Läden werden dann wohl gar nicht erst öffnen.
Niedersächsische Corona-Verordnung – gültig ab 24. Februar 2022
Was ab dem 20. März gelten soll, lässt die niedersächsische Landesregierung weiter unklar. Wir fahren doch auf Sicht. Immer noch! Auf der Seite der Bundesregierung heißt es “In einem letzten Schritt ab dem 20. März sollen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen”. Was dies für Clubs und Veranstalter bedeutet, ist weiter unklar.
Der folgende Passus auf der Webseite des Bundes lässt nichts Gutes ahnen.
Auch danach wichtig – Basisschutz-Maßnahmen
Auch über den 19. März 2022 hinaus sind aus Sicht von Bund und Ländern niedrigschwellige Basisschutz-Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und zum Schutz von Risikogruppen weiterhin nötig. Hierzu zählen insbesondere eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen, das Abstandsgebot und allgemeine Hygienevorgaben. Außerdem soll es möglich bleiben, in bestimmten Bereichen Testpflichten vorzusehen sowie den Impf-, Genesenen- und Teststatus zu überprüfen.
Maskenpflicht nur in Niedersachsen
Übrigens ist Niedersachsen bisher das einzige Bundesland das in Clubs Maskenpflicht anordnet.
An den aktuellen Zahlen im Vergleich der Bundesländer kann das nicht liegen (Stand 23.02.2022).
Bundesland | Neuinfektionen (7 Tage Inzidenz) |
Bayern Freistaat | 1763,3 |
Brandenburg Land | 1544,6 |
Baden-Württemberg Land | 1525,8 |
Sachsen-Anhalt Land | 1499,7 |
Mecklenburg-Vorpommern Land | 1398,6 |
Saarland Land | 1337,9 |
Nordrhein-Westfalen Land | 1152,1 |
Thüringen Freistaat | 1137,6 |
Sachsen Freistaat | 1123,5 |
Hessen Land | 1092,8 |
Niedersachsen Land | 1090,6 |
Berlin Land | 1079,6 |
Rheinland-Pfalz Land | 1012,1 |
Schleswig-Holstein Land | 804,6 |
Bremen Freie Hansestadt | 750,3 |
Hamburg Freie und Hansestadt | 701,6 |
Ein buntes Sammelsurium an Regeln der einzelnen Länder hat Oliver Luedecke auf Facebook zusammengetragen.
- Berlin: Klub Öffnungen ab dem 04.03. mit 2G+ und Schnelltestpflicht für alle.
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Sachsen: Klub Öffnungen ab dem 04.03. mit 2G+
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Baden-Württemberg: Klub Öffnungen ab dem 04.03. mit 2G+ und Maskenpflicht, ausser auf der Tanzfläche (kein Witz, es soll überall eine Maske getragen werden, nur nicht auf der Tanzfläche… Komplett weltfremd).
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Hessen: Klub Öffnungen ab dem 04.03. mit 2G+ und nur 60% Auslastung.
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Hamburg: Klub Öffnungen ab dem 04.03. mit 2G+
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Bremen: Klub Öffnungen ab dem 04.03. mit 2G+
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Mecklenburg-Vorpommern: Klub Öffnungen ab dem 04.03. mit 2G+
In Hamburg wird schon seit 2020 immer wieder zu Tanzdemos gegen das Tanzverbot aufgerufen. In den Niederlanden hatten im Februar viele Clubs trotz Verbot für eine Nacht aus Protest geöffnet. Nur so eine Idee!
Bildquellen:
- Maskenpflicht: Pixabay