Allgemeines

Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2009

Stadtbahnlinien 7 und 9 tauschen die Nummern
Zum Fahrplanwechsel tauscht die Stadtbahnlinie 7 mit der Linie 9 die Endpunkte im Bereich Bothfeld. Damit endet die Linie 7 an der Haltestelle „Paracelsusweg“ (ehemals „Lahe“) und Stadtbahnen der Linie 9 fahren zum Endpunkt „Fasanenkrug“. Stadtbahnen der Linie 3 fahren künftig anstelle der Linien 7 im NachtSternVerkehr über die Haltestelle „Schwarzer Bär“.

Mit dem Tausch der nördlichen Streckenäste von Linie 7 und 9 wird das ganztägige Fahrangebot zwischen der Station „Hauptbahnhof“ und der Haltestelle „Noltemeyerbrücke“ von den Linien 3, 7 und 9 gewährleistet, auch am Wochenende. Damit wird Fahrgästen ein erhöhtes Platzangebot und ein besserer Komfort geboten. Für Fahrgäste, die vom Hauptbahnhof Richtung Wettbergen oder Empelde fahren wollen, ändert sich nichts. Die Linie 7 bedient wie gewohnt den Endpunkt „Wettbergen“ und die Linie 9 endet in „Empelde“.

Weitere Informationen zur Angebotsänderung der Linien 3, 7 und 9 gibt es hier.

Angepasster GVH-Tarif
Mit dem Fahrplanwechsel zum 13. Dezember 2009 müssen die Tarife an die Aufwandsentwicklung der Verkehrsunternehmen angeglichen werden. Die durchschnittliche Preiserhöhung liegt bei 1,99 Prozent. Unverändert bleiben die Preise für KurzstreckenTicket, ErmäßigungsTicket, TagesGruppenTicket und die 2-Zonen-Preise der Mobil-Cards. Die EinzelTickets kosten in allen Zonen künftig 0,10 Euro mehr. Der Preis eins TagesEinzelTickets erhöht sich in allen Zonen ebenfalls um 0,10 Euro. MobilCards sind künftig um 1 bis 3 Euro teurer. Eine Übersicht zu den aktualisierten Preisen der einzelnen Tickets und Cards ist im Internet unter www.gvh.de zu entnehmen.

Der GVH orientiert sich mit dieser moderaten Anhebung an der Preisentwicklung im Verkehrs- und Energiebereich. Das Preisniveau liegt, gemessen an anderen großen Verbünden, vergleichsweise niedrig.

Übergangsregelung bei Tickets und Cards
Fahrausweise, die ab dem 01. Januar 2002 bis zum 12. Dezember 2009 im Vorverkauf erworben wurden, gelten über den 13. Dezember 2009 hinaus. Dies gilt nicht für Tickets, die zum sofortigen Fahrtantritt bereits entwertet aus dem Automaten gezogen wurden. Sie werden nicht zurückgenommen, umgetauscht oder erstattet.

GVH-Cards im Einzelverkauf mit dem ersten Geltungstag bis zum 13. Dezember 2009 bleiben bis zum entsprechenden Tag im Januar 2010 ohne Zuzahlung gültig. Eine WochenCard Ausbildung gilt somit beispielsweise maximal bis zum 18. Dezember 2009, eine GVH-MobilCard gilt maximal bis zum 12. Januar 2010, eine U-21 JahresCard gilt maximal bis zum 12. Dezember 2010. Sie werden nicht zurückgenommen, umgetauscht oder erstattet.