Blaulicht, Mitte

Aggressives und bewaffnetes Diebesduo fest genommen

Gestern Morgen gegen halb sieben konnten Beamte der Bundespolizeiinspektion Hannover zwei marokkanische Diebe im Hauptbahnhof festnehmen. Ein 55-jähriger deutscher Staatsangehöriger alarmierte die Bundespolizei, nachdem er bemerkte, dass die beiden Diebe in einem InterCity Express von Bremen nach Hannover versuchten, seinen Rucksack zu stehlen. Der Diebstahl konnte durch den Mann verhindert werden. Nachdem der Zug am Hauptbahnhof Hannover angehalten hatte, versuchten die Täter zu flüchten. Der Geschädigte verfolgte die Täter, woraufhin einer von ihnen dem Deutschen Pfefferspray ins Gesicht sprühte. Die beiden Täter konnten vorerst unerkannt entkommen.

Die Bundespolizei wertete sofort die Aufzeichnungen der Videoüberwachungsanlage im Hauptbahnhof aus und leitete eine Fahndung ein. Nur eine halbe Stunde später konnten Zivilfahnder die beiden Täter erfolgreich stellen und festnehmen. Dabei versuchte der 25-Jährige erneut, sein Pfefferspray einzusetzen, was jedoch verhindert und das Pfefferspray beschlagnahmt werden konnte. Zudem führte der 22-Jährige ein Küchenmesser im Hosenbund mit sich, das ebenfalls beschlagnahmt wurde. Anschließend wurden die beiden Täter zur Wache gebracht.

Bei dem 25-Jährigen fanden die Beamten eine geringe Menge Marihuana. Während der folgenden polizeilichen Maßnahmen leistete der Mann aktiven Widerstand, indem er in der Wache randalierte und sich gegen die Maßnahmen der Beamten wehrte. Anfangs gaben beide Täter an, erst 17 Jahre alt zu sein. Da sie jedoch bereits wegen verschiedener Straftaten polizeibekannt waren, konnten ihre tatsächlichen Personalien schnell ermittelt werden. Zudem stellten die Beamten fest, dass sich die Täter illegal im Bundesgebiet aufhielten und keinen legalen Aufenthaltsstatus hatten.

Erst nachdem die Bundespolizisten Ermittlungsverfahren wegen versuchten Diebstahls mit Waffen, gefährlicher Körperverletzung, Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet hatten, durften die Täter die Wache mit einer Anlaufbescheinigung verlassen.

Bildquellen:

  • Polizei Nachrichten: www.hannover-entdecken.de