Feuerwerk in Hannover an vielen Plätzen verboten
Allgemeinverfügung der Region über die Festlegung der Bereiche, in denen das Abbrennen von Feuerwerk in Hannover untersagt ist zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet der Region Hannover 30.53.80-495/2020 Die Region Hannover erlässt für das Gebiet der Region Hannover gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), § 10 a Absatz 1 Satz 3 Niedersächsi-sche Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 30.10.2020 (Corona-VO), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, in Verbin-dung mit § 2 Absatz 1 Nr. 2, § 3 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 NGöGD folgende Allgemeinverfügung: Festlegung der von dem Verbot nach § 10 a Abs. 1 Sätze 1 und 2 Corona-VO betroffenen Straßen, Wege und Plätze sowie öffentlich zugänglichen FlächenDie Region Hannover legt gemäß § 10 a Absatz 1 Satz 3 Corona-VO die in der beigefügten Anlage 1 aufgeführten oder auf der beigefügten Karte (Anlage 2) markierten öffentlichen Straßen, Wege und Plätze sowie öffentlich zugängli-chen Flächen fest. Sofortige VollziehbarkeitDie Anordnung zu Ziffer 1 ist kraft Gesetzes gemäß § 28 Absatz …