Politik

Arbeitsgemeinschaft muslimische Bestattungen für Friedhöfe Hannover gegründet

In Hannover besteht seit 1989 auf dem Friedhof Stöcken ein gut angenommenes muslimisches Grabfeld. Der niedersächsische Gesetzgeber hatte 2005 die rechtlichen Voraussetzungen für Bestattungen nach muslimischem Ritus geschaffen. Nun liegt es an den muslimischen Organisationen, diese zusammen mit den Städten und Gemeinden umzusetzen. Auch Oberbürgermeister Weil hat seine Unterstützung zugesagt.

Auf einer konstituierenden Sitzung haben sich in den vergangenen Tagen aus den Moscheevereinen Hannovers kompetente Personen für Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten zusammengetan und einen Sprecherrat gewählt, der fachlich durch muslimische Bestattungsunternehmer in Hannover unterstützt wird, u.a. Ali Imran Tatlici, Inhaber der Firma Hilal Bestattungen; dieses Gremium soll Partner der Friedhofsverwaltung in allen organisatorischen Angelegenheiten sein. Sprecher ist Mahmud Abu El-Foul von der Moscheevereinigung Islam Verstehen e.V., weiterhin gehören dem Gremium an: Imam Kerim vom Verband Islamischer Kulturzentren e.V. (Stöcken-Moschee), aus dem Ditib-Verband die Imame von der Hannover Merkez Camii: Ahmet Dilek, aus Garbsen: Halit Çavuş und aus Langenhagen: Abdülhalim Acar, weiterhin Imam Tevik von der Afrikanischen Union sowie als beratender muslimischer Bestattungsunternehmer Ali Imran Tatlici von der Nakshibandi-Gemeinschaft.

 

Die Friedhofsverwaltung braucht einen solchen Ansprechpartner, der die Muslime in Hannover re­präsen­tiert, und mit dem weitere Schritte abgestimmt werden können. Schura Niedersachsen beschäftigt sich als Landesverband intensiv mit islamischen Bestattungen, berät seine Mitgliedsgemeinden und hat die Bildung dieses neuen Gremiums für die Stadt Hannover moderiert. 

 

Hannovers Muslime fühlen sich in der Pflicht, auch für den Ort der letzten irdischen Ruhe ein gutes Maß an Ordnung, Pflege und ein harmonisches Miteinander zu den anderen Grabfeldern zu schaffen. Dies soll jetzt im engen Dialog mit der Friedhofsverwaltung erfolgen. Denn es besteht erheblicher Optimierungsbedarf in der Grabgestaltung und -pflege, aber auch in den öffentlichen Regularien. Manche Gräber sind z.T. schlecht oder gar nicht gepflegt oder weisen satzungswidrige Gestaltungen oder Grabsteine auf; auch muss die Friedhofssatzung der Stadt Hannover überarbeitet werden, etwa in Bezug auf Sargfreiheit, Ruhezeiten, Gebühren oder Grabgestaltungen.

 

Denn der Ritus der Grablege ist zutiefst und seit Anbeginn der Menschheit mit dem Glauben verbunden und die freie Glaubensausübung ist durch das Grundgesetz geschützt; mehr noch, der religiös neutrale Staat steht der Werte setzenden Glaubensausübung positiv gegenüber. Denn die kulturelle Vielfalt im Leben soll ja nicht einer Einheitlichkeit im Tode weichen müssen.

 

Viele Muslime sind noch jung und mögen nicht an Tod und Grab denken oder haben für den Fall des Todes die Rücküberführung ins Herkunftsland vereinbart; viele haben in Hannover aber feste Wurzeln geschlagen oder als Deutsche muslimischen Glaubens gar kein anderes Herkunftsland. Sie wollen für ihre letzte Ruhestätte heute Verantwortung übernehmen.