Politik

Hannover legt Lärmkartierung vor – Planungen zur Lärmminderung werden vorbereitet

Lärmkartierung liegt vor: Die Landeshauptstadt Hannover wird mit der Weitergabe der Daten für die Lärmsituation im Ballungsraum Hannover über das niedersächsische Umweltministerium an die Europäische Union die erste Stufe der EU Umgebungslärmrichtlinie abschließen.

Umfassende grafische Darstellungen der Kartierungsergebnisse in Hannover sollen kurzfristig auch der Öffentlichkeit unter der Adresse www.hannover.de zur Verfügung gestellt werden.

Nach EU-Vorgaben müssen nun Planungen erstellt werden, die Überlegungen zur Minderung der Lärmprobleme enthalten und mit Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet werden sollen.

Anlass und Grundlage für alle diese Arbeiten ist die EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm aus dem Jahr 2002. Sie wurde 2005 durch Änderung des Paragrafen 47 im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in nationales Recht umgesetzt.
Stadtbaurat Bodemann: "Für die Stadt Hannover ist Lärmschutz eine wichtige Zukunftsaufgabe. Im Interesse der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger widmet sich die Verwaltung seit Jahren dieser Aufgabe. Mit der aktuellen Bestandsaufnahme zur Lärmsituation haben wir die bereits vorhandenen Daten aktualisiert und ergänzt und eine Grundlage für die anstehenden Planungen zur Lärmminderung geschaffen."

Schallimmissionsplan bestätigt
Umfangreiche Grundlagendaten haben es ermöglicht, flächige Darstellungen der Lärmsituation im hannoverschen Stadtgebiet in so genannten Lärmkarten umzusetzen. Gesondert erarbeitet wurden dabei nach der EU-Richtlinie Lärmkarten für die Lärmquellen Straßenverkehr, Stadtbahnverkehr und Gewerbe sowie für die zwei Zeitbereiche Gesamttag (24 Stunden) und Nacht (22 bis 6 Uhr).

Die Ergebnisse der Lärmkartierung bestätigen die Aussagen des seit dem Jahr 2000 für die Stadt Hannover vorliegenden Schallimmissionsplans. Hauptlärmquellen im Straßenverkehr sind erwartungsgemäß die Bundesautobahnen (A2, A7, A37) und die bedeutenden Bundesstraßen (Schnellwege B3, B6, B65) sowie die eng angebauten innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen.

Die Lärmbelastung durch die Stadtbahn beschränkt sich auf oberirdische Fahrstrecken der einzelnen Linien.

Analyse der Betroffenheit
Neben den Lärmkarten ist nach EU-Richtlinie auch eine Analyse der Lärmbetroffenheit gefordert. Eine Gegenüberstellung der Betroffenenstatistik zum Straßenverkehrslärm der Stadt mit anderen Ballungsräumen ähnlicher Bevölkerungszahlen zeigt, dass die für die Hannover ermittelte Anzahl der Lärmbetroffenen andernorts teils deutlich überschritten wird – teilweise aber auch geringer ausfällt. Hier wirkt sich die relativ hohe Dichte stark befahrener Autobahnen und Schnellwege im hannoverschen Stadtgebiet aus.

Lärmkarten und Betroffenenstatistik für den Schienenverkehr der Deutschen Bahn AG, die nach nationalem Umsetzungsgesetz der EU-Richtlinie durch das Eisenbahnbundesamt zu erstellen sind, liegen noch nicht vor.

Planungen zur Lärmminderung in einem Jahr
Im nächsten Schritt müssen nun Maßnahmenkataloge zur Minderung der Lärmprobleme erstellt werden.

Die Reduzierung des Lärms und damit auch ein verträgliches Nebeneinander unvermeidbaren Verkehrsgeschehens mit sensiblen Nutzungen ist seit vielen Jahren ein wichtiges Ziel der LHH und damit Inhalt vielfältiger Planungen. Beispiel dafür sind die intensive Berücksichtigung des Themas Lärm in der Bauleitplanung (Lärmvorsorge) zur vorausschauenden Konfliktvermeidung und die konsequente Förderung der umweltverträglichen Verkehrsarten des Umweltverbundes genannt.

Diese für die ganze Stadt gültigen Planungsvorgaben sollen auch Bestandteil der künftigen Planungen zur Lärmminderung werden. Dabei werden auch die Lärm mindernden Wirkungen von Maßnahmen aus vorliegenden Konzepten wie dem Luftreinhalteplan geprüft.

Aus den Ergebnisse der Lärmkartierung für den Straßen- und den Stadtbahnverkehr werden in einem nächsten Arbeitsschritt die stärker lärmbelasteten Bereiche identifiziert. Für diese sollen gesonderte Überlegungen zu lokalen Lärmminderungsmaßnahmen angestellt werden.

Die Planungen für die Haupteisenbahnstrecken können erst mit zeitlicher Verschiebung begonnen werden – sobald die entsprechenden Kartierungsergebnisse des Eisenbahnbundesamts vorliegen.

Ziel ist, innerhalb eines Jahres einen Entwurf der Planungen zur Lärmminderung für die Stadt Hannover zu erarbeiten.

PM: Presseserver Hannover