Hierzu nimmt die Stadt wie folgt Stellung: Die betroffene Familie besitzt – wie alle anderen Personen auch – Anspruch auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten. Deswegen ist das Jugendamt gehindert, Einzelheiten der familienbezogenen Betreuung mitzuteilen.
Unabhängig davon ist jedoch darauf aufmerksam zu machen, dass ungeordnete Wohnungsverhältnisse für sich nach geltendem Recht allein noch keinen Grund darstellen, Kinder von ihrer Mutter zu entfernen.
Es hat regelmäßigen Kontakt zu der Familie gegeben und es ist an dem Thema Sauberkeit und Zustand der Wohnung intensiv mit der Mutter gearbeitet worden. Im März hat das Vormundschaftsgericht dem Verbleib der Kinder bei der Mutter zugestimmt mit der Auflage der Kooperation mit dem Jugendamt. Eine Gefährdungssituation, die eine sofortige Herausnahme gerechtfertigt hätte, war bis zum gestrigen Zeitpunkt nicht gegeben.
"Das Jugendamt ist allerdings nicht die Müllabfuhr und auch nicht der Schiedsrichter darüber, wie aufgeräumt eine Wohnung zu sein hat", erklärte Jugenddezernent Thomas Walter. "Die Sozialarbeiter haben sich bei ihren Besuchen vielmehr darüber zu informieren, ob von der Mutter oder Anderen Gefährdung des Kindeswohls gegeben ist und gegebenenfalls entsprechende Unterstützungs- oder Trennungsmaßnahmen einzuleiten. Dies ist im vorliegenden Falle auch geschehen."
Der Jugenddezernent bekräftigte, dass durch den Polizeieinsatz vom gestrigen Tage und die zugrunde liegenden Umstände "eine andere Situation" eingetreten sei. Insbesondere das Verhalten der Mutter am gestrigen Tage sowie die entsprechende Reaktion der Kinder hätten die jetzige Inobhutnahme gerechtfertigt.
PM: Landeshauptstadt Hannover