Blaulicht

Eine gute Entscheidung für Hannover – Polizeipräsident begrüßt OVG-Beschluss

Mit großer Freude hat Polizeipräsident Uwe Binias am heutigen Dienstag den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg aufgenommen, sein Verbot einer Neonazi-Demonstration am 1. Mai in Hannover zu bestätigen: "Das ist eine gute Entscheidung für Hannover", sagt der Polizeipräsident. Nach dem Verwaltungsgericht Hannover sei in zweiter Instanz auch das Oberverwaltungs-gericht in den wesentlichen Punkten der polizeilichen Verbotsverfügung gefolgt. "Das OVG schließt sich unserer Gefahrenprognose an, dass so genannte Autonome Nationalisten in Hannover Gewalt ausüben wollen. Und das OVG erkennt wie wir, dass sich die Anmelder nicht überzeugend von Gewalt distanziert haben", erklärt Binias. Für ihn sei es besonders bemerkenswert, dass laut OVG allein diese Punkte schon ausreichend wären, um das Verbot zu begründen. Ausdrücklich als zusätzliches – für sich allein aber wiederum ausschlaggebendes – Argument ziehe das OVG die Möglichkeit eines polizeilichen Notstands heran. "Die Erklärung des Gerichts zeigt, dass wir mit unserer Verbotsverfügung von Anfang an richtig lagen", sagt der Polizeipräsident. Er hält es für wahrscheinlich, dass die Verfügung und der Beschluss des OVG Bedeutung über den Einzelfall und über Hannover hinaus haben kann.

Allerdings betont der Behördenleiter, dass die heutige Entscheidung noch keine endgültige Rechtssicherheit bedeute. Den Anmeldern stehe der Weg einer Verfassungsbeschwerde offen, "und wir erwarten, dass Karlsruhe tatsächlicch noch abschließend entscheiden muss", meint Binias. Die Polizeidirektion Hannover werde in jedem Fall mit der Vorbereitung eines Großeinsatzes fortfahren. "Es werden wie geplant am 1. Mai mehrere tausend Beamte in Hannover präsent sein", erläutert der Polizeichef. Denn ungeachtet der gerichtlichen Entscheidungen sei es unmöglich vorherzusagen, wie sich gewaltbereite Autonome von rechts und links verhalten werden.

Auch vor dem Hintergrund einer noch immer nicht abschließend geklärten Rechtslage erklärt sich Uwe Binias ausdrücklich solidarisch mit allen friedlichen Protestveranstaltungen gegen die Neonazis. "Für mich als Staatsbürger und auch als Behördenleiter wäre es unerträglich, wenn die Landeshauptstadt Hannover nicht gegen Rechtsradikale Flagge zeigen würde." Wegen des großen Sicherheitsrisikos sei es aus polizeilicher Sicht aber nicht möglich, eine Umzingelung oder ähnliche Gegenveranstaltungen in unmittelbarer Nähe einer Neonazidemo zuzulassen. Nichts einzuwenden sei aber gegen Demonstrationen auf der anderen Seite des Hauptbahnhofs. Auch eine Gegendemonstration in der Bahnhofstraße werde die Polizeidirektion Hannover nicht verbieten. Sollte "gegen die Erwartung und wider jede Vernunft" (Binias) die Versammlung der Rechtsradikalen am ZOB doch noch stattfinden dürfen, so müssten auch Passanten und Autofahrer mit erheblichen Umwegen und Verzögerungen rechnen – auch die Hamburger Allee müsste im Falle eines Falles gesperrt werden.

Polizeipräsdient Binias wird seiner Wertschätzung für friedlichen Protest noch heute auch öffentlich Ausdruck verleihen. Um 15 Uhr wird er im Bürgerbüro des Rathauses einen Anstecker "Bunt statt braun" in Empfang nehmen.Binias kündigt darüber hinaus an, am 1. Mai die DGB-Kundgebung am Klagesmarkt zu besuchen.

PM: Polizeidirektion Hannover