Berichte, Politik

Faktencheck CDU Wahlprogramm – Teil 2 Sozialpolitik

Zukunft oder VergangenheitWas ist von den Aussagen der CDU/CSU zum Thema Politikwechsel wirklich zu halten. Im zweiten Teil geht es um die Sozialpolitik, die von der Union favorisiert wird.

Folgende Aussagen zur Sozialpolitik der CDU sind im Wahlprogramm für die anstehende Bundestagswahl zu finden.

Sozialpolitik der CDU im Wahlprogramm

Für einen starken und gerechten Sozialstaat
Das erwarten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Politik. Und zwar zu Recht, denn sie schaffen mit ihrem Leistungswillen unseren Wohlstand.
Wir handeln. Worauf es jetzt vor allem ankommt:

  • Wir schaffen das sogenannte „Bürgergeld“ ab und ersetzen es durch eine Neue Grundsicherung. Fördern und Fordern muss immer gelten.
  • Wir stehen zum gesetzlichen Mindestlohn und einer starken, unabhängigen Mindestlohnkommission. Lohnfindung muss Sache der Sozialpartner sein – im Sinne von Fairness und wirtschaftlicher Vernunft.
  • Wir fördern die Vorsorge mit Eigentum und Vermögen durch höhere Freibeträge bei Grunderwerb- und Erbschaftsteuer sowie beim Sparen. Eine Vermögensteuer lehnen wir ab.
  • Wir halten an der bestehenden gesetzlichen Regelung zum Renteneintrittsalter fest. Rentenkürzungen wird es mit uns nicht geben.
  • Wir führen eine Aktivrente ein. Wer über das gesetzliche Rentenalter hinaus freiwillig weiterarbeitet, bekommt sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei.
  • Wir führen eine Frühstart-Rente ein. Dafür fördert der Staat für alle 6- bis 18-Jährigen mit 10 Euro pro Monat die individuelle und kapitalgedeckte private Altersvorsorge. So bilden wir für die frühe private Altersvorsorge ein Startvermögen.
  • Wir entlasten die Rentnerinnen und Rentner auch ganz praktisch und wollen für den Regelfall deren Steuererklärung entbehrlich machen.

Quelle: https://www.politikwechsel.cdu.de/sites/www.politikwechsel.cdu.de/files/docs/politikwechsel-fuer-deutschland-wahlprogramm-von-cdu-csu-kurzfassung.pdf

Punkt 1: Bürgergeld abschaffen

Wieso der CDU-Plan nicht funktionieren kann. In den Statistiken der Jobcenter gibt es praktisch keine Totalverweigerer die man damit treffen könnte. Von den 5,6 Millionen Bür­ger­geld­emp­fän­ge­r:in­nen, sind laut Agentur für Arbeit fast 1,5 ­Millionen minderjährige Kinder unter 15 Jahren also nicht erwerbsfähig. Jede fünfte Bürgergeldempfänger:in, mithin über 825.000 Menschen, ist erwerbstätig, darunter die Hälfte in sozialversicherungspflichtigen Jobs. Eine halbe Million Menschen pflegt Angehörige, kümmert sich um Haushalt oder Erziehung oder gilt als erwerbsunfähig. Am Ende bleiben 1,7 ­Millionen Menschen die arbeitsfähig, aber ohne Arbeit sind. Das Bürgergeld von aktuell 563 Euro für Alleinstehende bewegt sich gerichtlich bestätigt bereits auf diesem Niveau eines menschenwürdigen Existenzminimums.

Die Union setzt auch hier auf Populismus. Am Ende heißt es statt Bürgergeld dann eben neue Grundsicherung.

Punkt 2: Mindestlohn

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland brutto 12,82 Euro je Zeitstunde. Der gesetzliche Mindestlohn wurde im Jahr 2015 eingeführt. Er gilt, mit wenigen Ausnahmen, für alle Arbeitnehmer*innen in Deutschland.

Die unabhängige Mindestlohnkommission evaluiert laufend die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmer*innen, die Wettbewerbs­bedingungen und die Beschäftigung in Bezug auf bestimmte Branchen und Regionen sowie die Produktivität und stellt ihre Erkenntnisse der Bundes­regierung in einem Bericht alle zwei Jahre gemeinsam mit ihrem Beschluss zur Verfügung.

Punkt 3: Erbschaftssteuer

Nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) haben Ehegatten und des Lebenspartners einen Freibetrag in Höhe von 500 000 Euro und Kinder von 400 000 Euro. Sicherlich sollte auch das inflationsbedingt regelmäßig angepasst werden, es muss sich aber niemand Sorgen machen, dass ein Eigenheim aufgrund der Erbschaftssteuer verkauft werden muss.

Punkt 4: Vermögensssteuer

Die Vermögensteuer ist seit 1997 ausgesetzt. Würde sie wieder eingeführt, könnten jährlich über 20 Milliarden Euro in die öffentlichen Kassen fließen. ver.di fordert gemeinsam mit dem DGB eine Vermögenssteuer von 1 Prozent ab einer Million Vermögen, bis zu 2 Prozent bei mehr als einer Milliarde Euro. Das sind keine existenziell bedrohlichen Forderungen für Menschen mit mehr als einer Millionen Euro Vermögen. Der Anteil der vermögensbezogenen Steuern lag 2015 in Deutschland bei 2,9 %. In den USA, Australien oder Groß Britannien über 10 %.

Punkt 5: Rente

Das Rentenniveau soll bei den Plänen der CDU durch wirtschaftliches Wachstum garantiert werden. Wie genau das gelingen soll, wird nicht weiter erläutert. Bei Weiterarbeit über das reguläre Rentenalter hinaus soll ein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei bleiben. Im Prinzip ein weiter so wie gehabt.

Fazit:

Die Pläne der Union laufen auf eine Agenda 2030 hinaus. Bei Fragen zur Gegenfinanzierung sieht das Papier keine Steuererhöhungen vor, sondern verweist vor allem darauf, dass im Bundesetat durch eine deutlich härtere Migrationspolitik sowie die Überführung des Bürgergelds in eine neue Grundsicherung größere Summen frei würden.

Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge sprach angesichts der CDU-Pläne gegenüber der Nachrichtenagentur AFP von einem „Rückwärtskurs, der Innovation, Arbeitsplätze und den Klimaschutz aufs Spiel setzt“. Kritik kam auch von der Linken. „Unter dem Schlagwort Agenda 2010 fand damals der brutalste Sozialabbau der Nachkriegszeit statt“, sagte Parteichefin Ines Schwerdtner. „Das wird auch dieses Mal so sein.“