Heister-Neumann: "Wir werden die Schulverwaltungsreform zügig abschließen"
Die Landesschulbehörde soll in wesentlichen Bereichen umstrukturiert werden. Mit der Neuorganisation soll im Frühjahr 2010 begonnen werden. Dies teilte Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann heute in Hannover mit. "Mit der Neuorganisation werden wir nach der Schulstrukturreform nun auch die Schulverwaltungsreform abschließen. Die neue Struktur der Landesschulbehörde wird die Erfordernisse der Eigenverantwortlichen Schulen in besonderer Weise berücksichtigen. Dabei werden die Erfahrungen und Ergebnisse der Niedersächsischen Schulinspektion einfließen", sagte Heister-Neumann. Grundlage für die in den nächsten Monaten anstehenden Entscheidungen zur Umstrukturierung ist das Gutachten eines externen Beraters. Es kommt zu dem Ergebnis, dass Teile der Landesschulbehörde neu organisiert werden sollten. Dies gilt sowohl für Organisations- und Entscheidungsstrukturen der Behörde als auch für ihre regionale Aufstellung. Die Aufgaben der Landesschulbehörde bleiben nach dem Vorschlag der externen Beratung im Wesentlichen unverändert. Der Vorschlag sieht vor, dass zentrale Organisationseinheiten für die Querschnittsaufgaben und die Steuerung der Entwicklung, Beratung und Unterstützung sowie die Fort- und Weiterbildung vorgesehen werden. Neu einzurichtende Regionalleitungen wären demnach gegenüber der Behördenleitung verantwortlich und weisungsabhängig. Die regionalen Standorte sollen dem Gutachten zufolge als Kompetenz- und Dienstleistungszentren anfallende Aufgaben schnell, unbürokratisch und in Kenntnis der regionalen Gegebenheiten entscheiden und erledigen können. Im Gutachten wird vorgeschlagen, die Zahl der Standorte bzw. Außenstellen zu reduzieren. Der Gutachter errechnet einen Bedarf von insgesamt 669 Stellen.
Derzeit werden im Kultusministerium Stellungnahmen, Anregungen und Ergänzungen zum Beratergutachten zusammengestellt. Diese werden ausgewertet und in die Entscheidung über die Umsetzung der einzelnen Bestandteile des Konzeptes einbezogen. Das Ergebnis wird Grundlage für eine Kabinettsvorlage sein, die nach Abstimmung mit den Ministerien und nach Anhörung von Verbänden durch das Kabinett beschlossen werden soll. Erst damit werden endgültig Struktur und Standorte festgelegt. Der Haushaltsgesetzgeber entscheidet letztlich auch über die Stellenzahl.
Die Landesschulbehörde mit ihrer Zentrale in Lüneburg sowie Standorten in Hannover, Osnabrück und Braunschweig und 24 Außenstellen führt die Schulaufsicht, berät und unterstützt die Eigenverantwortlichen Schulen und die Schulträger und sorgt für die Personalausstattung der mehr als 3.000 öffentlichen niedersächsischen Schulen. Die Behörde verfügt derzeit über rund 700 Stellen. Sie versorgt die Schulen mit den notwendigen Budgetmitteln aus dem Landeshaushalt und wickelt die Finanzhilfen und Zuwendungen ab.
PM: Nds. Kultusministerium