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Nachtfahrverbot im Steinhuder Meer soll flexibler gehandhabt werden

Die Dümmer und Steinhuder Meer-Verordnung (DStMVO) des Landes Niedersachsen untersagt das Befahren des Steinhuder Meers ab einer Stunde nach und einer Stunde vor Sonnenaufgang. Ob dieses auch für Ausflugsschiffe geltende Nachtfahrverbot gelockert werden kann, ohne dass sich die Bedingungen für die Tierwelt im EU-Vogelschutzgebiet Steinhuder Meer verschlechtern, hat die Region Hannover in den letzten Monaten wissenschaftlich untersuchen lassen. Die Ergebnisse des Gutachtens liegen jetzt vor.

Die Experten empfehlen unter anderem Nachtfahrten nicht vor Mitte April und nicht nach Ende September zu genehmigen, um störempfindliche Vogelarten nicht zu beeinträchtigen. Die Anzahl der Nachtfahrten soll zudem gering gehalten werden, mit langsamer Geschwindigkeit (8 bis 10 km/h) erfolgen und nur auf dem untersuchten Korridor Steinhude – Wilhelmstein – Mardorf und zurück erfolgen. Die Seemitte, der Bereich westlich des Wilhelmsteins und die Uferzonen zum Schutz der dort nächtlich rastenden Vögel sollen ausgenommen werden. Je nach Jahreszeit gelte es, auf die  spezifischen Betroffenheiten der einzelnen Arten Rücksicht zu nehmen.

Wie die Ergebnisse des Gutachtens in die zukünftigen Ausnahmegenehmigungen einfließen, wird die Region Hannover zusammen mit den Betroffenen und den Geldgebern – neben der Region das Land Niedersachsen, die Städte Neustadt und Wunstorf, die Fürstliche Hofkammer Bückeburg sowie die Fahrgastschiffer am Steinhuder Meer – in Kürze besprechen. Angestrebt wird eine Flexibilisierung der geltenden Regelung.

Hintergrund: Das Niedersächsische Umweltministerium hat befristet bis Ende 2010 der Region Hannover die Zuständigkeit für eine flexiblere Handhabung der DMStMVO übertragen. In dieser Zeit soll erprobt werden, wie Vorhaben im touristischen und wirtschaftlichen Interesse wie das Winterfahrverbot oder die Ausnahmeregelungen für Nachtfahrten auf dem Steinhuder Meer erleichtert werden können.

Von Seiten der gewerblichen Schifffahrt wurde eine unbürokratische und kostengünstigere Möglichkeit für notwendige Ausnahmen vom Nachtfahrverbot gewünscht.

Um nicht gegen das Verschlechtersverbot im EU-Vogelschutzgebiet zu verstoßen, war ein aufwändiges Gutachten notwendig. Untersucht wurden die Schlafplätze und das nächtliche Verhalten der auf dem Gewässer zahlreich vorhandenen Vögel. Dazu  wurden alle fünf Tage Synchron-Zählungen der in der Dämmerung einfliegenden Vögel und ihre Aufenthaltsorte auf dem See erfasst. Zusätzlich erfolgten Radarfahrten mit dem Fahrgastschiff „Willkommen“, bei denen neben Sichtbeobachtungen auch das Fluchtverhalten von Vögeln dokumentiert wurde, die sich auf oder in der Nähe der Fahrtroute Steinhude – Wilhelmstein – Mardorf befanden.

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PM: Region Hannover