Verkehrsinformationen

Umweltzone: Ausnahmeregelungen werden bis Ende 2012 verlängert – Antrag erforderlich

Die Ausnahmeregelungen zum Befahren der Umweltzone bleiben auch für das Jahr 2012 unverändert. InhaberInnen einer gültigen Ausnahmegenehmigung bis Ende 2011 erhalten im April vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ein Formular, mit dem sie erklären können, dass sich die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung nicht geändert haben. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. Für diese Verlängerung entstehen den AntragstellerInnen keine Kosten. Für Neuanträge bleiben die Gebührenbestimmungen unverändert.

"Der Katalog der hannoverschen Ausnahmegenehmigungen hat sich bewährt. Bis wir wissen, ob es auf Bundesebene Änderungen der Verordnung gibt, behalten wir die bisherigen Regelungen auch im kommenden Jahr bei", begründet Wirtschafts- und Umweltdezernent Hans Mönninghoff das Vorgehen. Mönninghoff rechnet damit, dass die Zahl der Ausnahmegenehmigungen aufgrund von Fahrzeugneubeschaffungen stetig sinken wird.

Von dem vereinfachten Antragsverfahren für die Verlängerung profitieren die HalterInnen von etwa 5.500 Fahrzeugen. Um eine nahtlose Bewilligung zu gewährleisten, sollten die Anträge möglichst noch im ersten Halbjahr gestellt werden.

Neben diesen Einzelgenehmigungen sind schon jetzt weitere Fahrzeuge allgemein vom Fahrverbot ausgenommen, zum Beispiel Reisebusse und Schaustellerfahrzeuge. Auch diese Regelung wird für 2012 verlängert. Die bereits auf Bundesebene festgeschriebenen Befreiungen, etwa für historische Fahrzeuge oder bestimmte Behindertenfahrzeuge (Schwerbehinderungsmerkmale "aG","H" oder "Bl"), werden nicht berührt.

Hintergrundinformationen:

Umweltzonen wurden mittlerweile in 44 deutschen Städten eingerichtet. Auch in anderen europäischen Ländern wie den Niederlanden, Italien, Dänemark und Schweden gibt es Umweltzonen. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Vertretern der Landes- und Stadtverwaltung hat festgestellt, dass die Umweltzone Hannover eine geeignete Maßnahme ist, die zur Minderung der Stickoxid-Belastung (NO2) im Stadtgebiet beiträgt.