In der hannoverschen Umweltzone dürfen ab 1. Januar 2010 im Grundsatz nur noch Kraftfahrzeuge mit einer grünen Plakette fahren. Autofahrer, die ohne grüne Plakette oder Ausnahmegenehmigung in die Umweltzone einfahren, müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und einem Punkt in "Flensburg" rechnen – darauf weist Hannovers Umweltdezernent Hans Mönninghoff hin. Er ruft alle Autofahrer dringend dazu auf, die Autos mit Rußfiltern nachzurüsten oder in den entsprechenden Fällen eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Mönninghoff erinnert, dass noch bis zum 31. Dezember eine staatliche Förderung von 330 Euro für den Einbau des Partikelfilters beantragt werden kann. Antragsformulare sind im Internet unter www.pmsf.bafa.de verfügbar, für Fragen ist beim zuständigen Bundesamt eine Hotline unter 030-346465480 eingerichtet. Ist ein Nachrüsten nicht möglich, kann ein Ausnahmeantrag gestellt werden, so dass Autos mit gelber Plakette noch bis Ende 2011 ohne Russfilter in der Umweltzone fahren dürfen. Daneben gibt es in besonderen Fällen weitere Ausnahmegenehmigungen auch für Fahrzeuge mit roter oder ohne Plakette, zum Beispiel für Werkstattwagen von Handwerkern oder Autos von Schwerbehinderten.
Nähere Informationen zu den Ausnahmeregelungen und zum Antragsverfahren sind in der Broschüre "Hannover staubt ab" nachzulesen, die bei den Bürgerämtern und der Zulassungsstelle ausliegt, oder im Internet unter www.hannover-umweltzone.de verfügbar ist. Da noch mit einer großen Zahl von Ausnahmeanträgen gerechnet wird, geht die Verwaltung im Dezember von einer Antragsflut aus und bittet daher dringend, von telefonischen Nachfragen abzusehen, um genug Zeit für die Abarbeitung der Anträge zu haben. Ist in 2009 bereits ein genehmigungsfähiger Ausnahmeantrag eingereicht, aber noch kein Bescheid erteilt, wird die Stadtverwaltung dies bei einem Bußgeldverfahren berücksichtigen und von einer Bußgeldforderung absehen.