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Volksinitiative „Stoppt Gendern in Niedersachen“ gescheitert

Von den Initiatoren wurden nur 21.665 gültige Unterschriften eingereicht

Kommentar: Es gibt auch noch positive Meldungen. Nach Hamburg ist man nun auch in Niedersachsen gescheitert etwas zu verbieten das niemandem vorgeschrieben wird.

Einzig eine rechts Konservative Bubble kocht dieses Thema immer und immer wieder hoch um allgemeinen Unfrieden zu stiften. Es gibt bisher keine Genderpflicht mit *innen, :innen oder sonstiges. Alle sind nur angehalten in ihrer Sprache möglichst alle Menschen einzuschließen. Auch mir gelingt das eher selten, ein Verbot für etwas grundsätzlich Positives käme mir trotzdem nicht in den Sinn.

Die Volksinitiative „Stoppt Gendern in Niedersachsen“ ist gescheitert. Der Niedersächsische Landeswahlleiter teilte mit, dass die Initiatoren der Volksinitiative innerhalb der Jahresfrist, die am 7.03.2025 endete, nur 21.665 gültige und von den niedersächsischen Gemeinden bestätigte Unterschriften von zur Teilnahme an der Landtagswahl in Niedersachsen wahlberechtigten Personen bei ihm eingereicht haben.

Landtagspräsidentin Hanna Naber und Ministerpräsident Stephan Weil sind vom Landeswahlleiter über das Ergebnis der Volksinitiative informiert worden.

Die Initiatorinnen und Initiatoren wollten mit der Volksinitiative „Stoppt Gendern in Niedersachsen“ erreichen, dass der Niedersächsische Landtag die Landesregierung verpflichtet,

  • dafür zu sorgen, dass in den Behörden des Landes und der Kommunen sowie den Bildungseinrichtungen die amtliche Kommunikation und Veröffentlichung unter Einhaltung der Regeln des „Rats der deutschen Rechtschreibung“ – ohne Gender-Sonderzeichen – erfolgt,
  • verbindlich vorzugeben, dass sämtliche Varianten von Gender-Sonderzeichen in der offiziellen internen und externen Kommunikation keine Verwendung finden und
  • die öffentlichen Unternehmen und die niedersächsischen Rundfunkeinrichtungen (NDR u.a.) aufzufordern, diese Vorgaben für ihre Kommunikation zu übernehmen.

Nach dem 1994 eingeführten Niedersächsischen Volksabstimmungsgesetz können im Rahmen einer Volksinitiative 70.000 für die Wahl des Niedersächsischen Landtages Wahlberechtigte (Stimmberechtigte) schriftlich verlangen, dass sich der Landtag im Rahmen seiner verfassungsmäßigen Zuständigkeit mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung befasst.

Eine Übersicht über durchgeführte Volksinitiativen in Niedersachsen ist abrufbar unter:

https://landeswahlleiter.niedersachsen.de/startseite/volksabstimmungen/volksinitiative/bisherige_volksinitiativen/bisherige-volksinitiativen-in-niedersachsen-130615.html

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