Alkoholprävention auf dem Schützenfest

Besonders junge Erwachsene haben kein Problembewusstsein bei der Weitergabe von hochprozentigem Alkohol an Minderjährige. Ob sich in einer feiernden Gruppe auch Jugendliche befinden, für die etwas mitgebracht wird oder ob der Kauf als kleine Gefälligkeit für unbekannte Kids zu beobachten ist: Viele Erwachsene finden es beinahe "selbstverständlich", Lüttje Lagen, Cocktails etc. zu kaufen und an Jugendliche weiter zu geben.

Dies ist ein klarer Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen, den der Jugendschutz schon häufig bei Sportveranstaltungen und Volksfesten feststellen musste. Deshalb wird es in den Festzelten und an den Verkaufsständen während des Schützenfestes Kontrollen des Jugendschutzes mit diesem Schwerpunkt geben.

Da diese Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz hinreichend bekannt sind, werden in solchen Fällen Bußgeldverfahren gegen die Erwachsenen eingeleitet. Zusätzlich wird auch generell die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes bei der Abgabe von Alkohol während des Festes kontrolliert.

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PM: Landeshauptstadt Hannover