Seit einem Monat hilft die Region Hannover dem Vogelschutz am Steinhuder Meer
Vor knapp einem Monat, dem 27. Mai 2016, hat die Region Hannover am Ostufer des Steinhuder Meeres 3.179 Hektar zum Naturschutzgebiet (NSG) „Totes Moor“ erklärt. Damit wurden die drei vorhandenen Naturschutzgebiete „Ostufer Steinhuder Meer“, „Wunstorfer Moor“ und „Wulveskuhlen“ zusammengefasst und darüber hinaus rund 2.000 Hektar zusätzlich unter Schutz gestellt. Das neue NSG „Totes Moor“, das aktuell viertgrößte im Niedersächsischen Binnenland, besteht aus dem gleichnamigen Hochmoor, der östlichen Verlandungszone des Steinhuder Meeres mit einem kleinen Teil der Steinhuder Meerfläche, Feuchtgrünland und im geringen Umfang Flächen der niedersächsischen Geestlandschaft.
Die ehrenamtlichen Naturschützer am Steinhuder Meer und die Umweltverbände zeigen sich mit der Verordnung sehr zufrieden und loben den Einsatz der Region Hannover zu Zeiten, in denen dem Naturschutz „viel Wind entgegen bläst“. Einziger Kritikpunkt des NABU Niedersachsen und lokaler Umweltorganisationen ist, dass mit der NSG Ausweisung nur zusätzliche 2,5 Prozent der Seefläche unter Schutz gestellt wurden. Der Anteil geschützter Seefläche an Niedersachsens größten See beträgt somit immer noch geringe 10 Prozent. „Das ist viel zu wenig, um die wertbestimmenden Arten auf Dauer zu schützen“, so Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender NABU Niedersachsen.
Wichtige Ziele in dem für seine außerordentliche Artenvielfalt bekannten Gebiet sind unter anderem, naturnahe Hochmoorflächen zu schützen und die zurzeit im zulässigen Abbau befindlichen Flächen für Renaturierungen zu sichern, das artenreiche und extensiv genutzte Grünland zu bewahren und im Steinhuder Meer zusätzliche, wichtige Ruhezonen für Wasservögel zu schaffen. Um vor allem dem Belangen des durch die europäischen Richtlinien vorgegebenen Schutzes zu entsprechen und um Störungen zu unterbinden, ist im NSG und in einer Zone von 500 Meter um das Gebiet herum untersagt, unbemannte Luftfahrzeuge zu betreiben sowie mit bemannten Luftfahrzeugen nicht militärischer Nutzung zu starten und eine Mindestflughöhe von 600 Meter zu unterschreiten. In der Vergangenheit gab es immer wieder erhebliche Störungen vor allem von tief fliegenden Heißluftballons und Ultraleichtflugzeugen. Damit dürfte nun Schluss sein. In den kleinen Waldflächen des NSG ist zudem die Forstwirtschaft untersagt, Grünlandumbruch und zusätzliche Entwässerungsmaßnahmen sind ebenfalls verboten.
Im Gebiet brüten heute schon neben mehreren Rotschenkel-, Waldwasserläufer-, Bekassinen- und Kranichpaaren etwa 100 Ziegenmelker, weitere Wert bestimmende oder gefährdete bedrohte Tierarten sind Fischotter, Schlammpeizger, Schlingnatter und Laubfrosch.