Corona, Politik

Nach der Verschärfung der Regeln ist vor der …

Niedersachsen Warnstufe 2

Download unter www.niedersachsen.deKaum hat die Landesregierung die Corona Regeln verschärft steht bereits die nächste Warnstufe vor der Tür. Stand 24.11.2021 liegt die Hospitalisierungsinzidenz für Niedersachsen bei 5,7. Ab 6,0 tritt die Warnstufe 2 in Kraft. Darin ist geregelt das für Innenbereiche weitestgehend 2Gplus gelten wird.

Noch dazu wird in sehr vielen Fällen eine FFP2 Maske zur dauerhaften Pflicht. Allerdings nach einem, um es vorsichtig auszudrücken, unlogischen Muster. Während man im Fitnesscenter für die sportliche Betätigung die Maske abnehmen darf gilt auf Weihnachsmärkten generell Maskenpflicht auch im Sitzen. Für Clubs und Diskotheken ist darin ebenfalls vorgeschrieben generell eine Maske bereits ab Warnstufe 1, ab Warnstufe 2 sogar eine FFP2-Maske auch beim Sitzen zu tragen. Dagegen heißt es für „Zusammenkünfte/Veranstaltungen/Private Feiern“ bis 1000 Personen das eine FFP2-Maske nur bis zum Sitzplatz getragen werden muss. In „Kino, Theater, Kultureinrichtungen, Zoos, Freizeitparks u.ä.“ ist es wieder anders, da ist laut Grafik eine Maskenpflicht überhaupt nicht erwähnt.

Diese Unterschiede erklären sich für mich nicht. Während also ohne Maske Sport getrieben werden darf sind wieder alle Tanzveranstaltungen nur mit Maske möglich. Ein leidiges Thema, scheinbar sind die alten Leute in der Landesregierung in diesem Fall schlicht taub und blind! Wieder einmal werden die Rechte der Jugendlichen überproportional eingeschränkt. Gerade die Regelungen für Clubs trifft diese Altersgruppe am härtesten. Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar das bei einer 2Gplus Regelung in diesen Bereichen eine Maskenpflicht hinzu kommt. Das hat was von Gürtel, Hosenträger und zusätzlichem festhalten der Hose. Traut die Landesregierung weder der Impfung noch den Tests? Dann sollte man doch lieber gleich die Clubs und Diskotheken wieder ganz schließen, in dem Fall hätten die Betreiber wenigstens Anspruch auf finanzielle Hilfen. So wird ein wirtschaftlicher Betrieb jedenfalls kaum möglich sein.

Bildquellen:

  • Niedersachsen Warnstufe 2: niedersachsen.de