Blaulicht, Mitte
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Allgemeinverfügung Waffenverbotszone am Hauptbahnhof verlängert

Die Allgemeinverfügung wird bis zum 31. Mai 2025 verlängert.

Ausnahmen sind der Ziffer 3.2 der Allgemeinverfügung zu entnehmen. Die Einhaltung der Ordnungsverfügung wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht. Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote können einen Platzverweis, ein Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder auch einen Beförderungsausschluss nach sich ziehen. Unabhängig von einem möglichen Straf-/ Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) ist auch ein Zwangsgeld bei uneinsichtigen Personen möglich.

Waffenverbotszone Hauptbahnhof Hannover

Waffenverbotszone Hauptbahnhof Hannover

Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst den gesamten Gebäudeteil des Hannoveraner Hauptbahnhofs (siehe Skizze) einschließlich der Bahnsteige, ausschließlich der „Raschplatzhalle“ sowie der Niki-de-Saint-Phalle-Promenade.

Die Allgemeinverfügung ist auf den nachfolgenden Zeitraum begrenzt: Donnerstag, 1. Mai 2025, 00:00 Uhr bis Samstag, 31. Mai 2025, 24:00 Uhr

Hintergrund dieser Allgemeinverfügung ist, dass Körperverletzungsdelikte mittels Waffen und anderer gefährlicher Werkzeuge, insbesondere Messer, aber auch das bloße Mitführen, deutlich in der bundespolizeilichen Lage wahrnehmbar sind und damit die Sicherheit von Bahnreisenden sowie der Bevölkerung beeinflussen.

Ergänzend informiert die Bundespolizeidirektion Hannover:

  • Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt
    waffenrechtlichen Bestimmungen und ist gegebenenfalls verboten
    bzw. bedarf einer behördlichen Erlaubnis (z.B. Verbot des
    Führens von Einhandmessern, Kleiner Waffenschein für
    Schreckschuss-, Reiz-, und Signalwaffen).
  • Waffen, auch die zur Selbstverteidigung gedacht sind, bieten
    trügerische Sicherheit. Sie können die eigene Risikobereitschaft
    erhöhen, zur Gewalteskalation beitragen und zu einer
    Schadensvergrößerung führen.
  • Waffenträger vernachlässigen in der Regel deeskalierende
    Techniken und Kommunikationsstrategien, die zu einer Beruhigung
    der Situation beitragen können.
  • Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter
    und wer Opfer ist.
  • Die Waffe kann im ungünstigsten Fall abgenommen und gegen den
    Träger selbst eingesetzt werden.
  • Der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen
    Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche und finanzielle
    Folgen haben.

Eine Möglichkeit, um in Gefahrensituationen auf sich aufmerksam zu machen, bietet beispielsweise ein sogenannter Schrillalarm (oder Taschenalarm), insbesondere dann, wenn sich noch weitere Personen im Umfeld aufhalten. Denn mit dem Auslösen des Alarms erklingt ein lauter schriller Ton, welcher Umstehende auf das Geschehen aufmerksam macht. Ziel ist, dass Täter angesichts möglicher Zeugen von der Tat ablassen. Nützliche Tipps zu verschiedenen Themen finden sich auch im Internet (https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/).

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